Stadt Kempen Stadt erleidet Schiffbruch vor Gericht

Stadt Kempen · Kempener Eltern, die ihr Kind in St. Tönis in Tagespflege betreuen lassen, hatten Stadt verklagt.

Die Stadt Kempen wird möglicherweise nach dem Urteil um die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kita oder Tagespflege (Stichwort: Geschwisterkindregelung) in einem anderen Gerichtsverfahren, in dem es um die Finanzierung einer Kinderbetreuung geht, Schiffbruch erleiden. Gestern wurde vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage von Eltern aus Kempen verhandelt. Die lassen ihr Kind bei einer Tagesmutter in St. Tönis betreuen und erwarten eine entsprechende Finanzierung durch die Stadt Kempen. Die hatte das bislang mit Verweis auf die nur für den Bereich der Stadt Kempen geltende Satzung abgelehnt. Die Stadt finanziere nur eine Betreuung, wenn sie in Kempen stattfinde. Dagegen klagten die Eltern. So wie es seit der gestrigen Verhandlung aussieht, werden die Eltern Recht bekommen.

Das Gericht habe durchblicken lassen, dass eine Begrenzung der Finanzierung einer Kinderbetreuung auf ein bestimmtes kommunales Gebiet oder Bundesland rechtlich nicht zulässig sei, so Stadtsprecher Christoph Dellmans zur Rheinischen Post. Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern dürfe dadurch laut Gericht nicht eingeengt werden, hatte der zuständige Dezernent Michael Klee aus der Verhandlung berichtet. Danach sei es unerheblich, wo die Familie wohne und wo die Betreuung des Kindes stattfinde, habe das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung unter Berufung auf den entsprechenden Paragrafen des Sozialgesetzbuches VIII ausgeführt. Die Stadt will nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Die soll in etwa drei bis vier Wochen vorliegen.

Das gestrige Urteil könnte Modellcharakter für alle Kommunen bundesweit haben. Einen ähnlichen Fall wie diesen habe es bislang nicht gegeben, so Dellmans. Welche Konsequenzen sich daraus für die Stadt Kempen ergeben würden, müsse nun sorgsam geprüft werden.

(RP)
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