Stadt Kempen Stadt verliert im Kita-Streit vor Gericht

Stadt Kempen · Der Erste Beigeordnete Hans Ferber bestätigte gestern auf RP-Nachfrage, was er zuletzt in der Ratssitzung bereits erklärt hatte. Die Stadt Kempen hat den Rechtsstreit mit einigen Eltern um die Geschwisterkinderregelung bei den Elternbeiträgen für die Kindergartenbetreuung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf verloren. Im Kempener Rathaus prüft man nun das weitere Vorgehen. Die Kempener Gebührensatzung verstößt gegen das Kinderbildungsgesetz des Landes.

Eltern hatten dagegen geklagt, dass es in Kempen keine Doppelbefreiung von den Kita-Beiträgen gibt. Das hatte der Rat 2013 beschlossen, nachdem das Land das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr eingeführt hatte. Laut Kempener Satzung mus immer für ein Kind der volle Gebührensatz bezahlt werden, Geschwisterkinder sind dagegen beitragsfrei. Das Gericht bemängelt, dass die Kempener Satzung vorsieht, dass - sollte das erste Kind ins beitragsfreie letzte Kita-Jahr kommen - dann für ein Geschwisterkind ein voller Betrag verlangt wird.

Eltern hatten dies kritisiert. Sie meinen, dass ein Geschwisterkind beitragstechnisch nicht anders behandelt werden dürfe, nur weil das Land die Betreuungskosten für das erste Kind übernimmt.

Wie die Stadt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun verfährt, ist offen. Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster ist möglich. Im Rathaus wird man nun eingehend prüfen, was zu tun ist, sagte Rechtsdezernent Ferber. Auch die Politik muss mit ins Boot und über das weitere Vorgehen entscheiden. Möglicherweise wird es dazu nach den Sommerferien eine Sondersitzung des zuständigen Jugendhilfeausschusses geben.

(rei)
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