Kreis Viersen Steuer: Was Auszubildende beachten müssen

Kreis Viersen · Grundsätzlich müssten auch Auszubildende Steuern zahlen, sagt Ludger Brückmann, Leiter des Kempener Finanzamts: "In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr meistens noch keine Steuern anfallen." Ein lediger Auszubildender dürfte 1000 Euro monatlich verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete sind die Freibeträge noch höher. Wenn ein Auszubildender so viel verdient, dass er Steuern zahlen muss, kümmert sich der Arbeitgeber darum. "Der Betrieb zieht die Steuern direkt vom Lohn ab und überweist sie an das Finanzamt", sagt Brückmann.

Auszubildende müssen dem Arbeitgeber lediglich ihre steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Wer sie nicht kennt, kann sie über das Internet beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Eine Steuererklärung müssen Auszubildende normalerweise nicht machen. Sind Steuern einbehalten worden, könne es sich aber lohnen, so Brückmann, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, denn auch Auszubildende könnten besonders beruflich veranlasste Kosten geltend machen.

(hd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort