Gemeinde Grefrath Unfallflucht ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt

Gemeinde Grefrath · Bereits am Dienstag, 15. August, wurde eine 15-jährige bei einem Unfall leicht verletzt. Die Schülerin fuhr, wie die Polizei gestern mitteilte, gegen 15.30 Uhr mit ihrem Rad auf der Kempener Straße von Mülhausen in Richtung Kempen. Dazu benutzte sie vorschriftsgmäß den Radweg. Aus einer Zufahrt zu einem Bauernhof bog ein Auto ab und achtete nach Angaben der Polizei nicht auf die Radfahrerin. Beide Fahrzeuge stießen zusammen, und die Schülerin verletze sich dabei leicht. Der Fahrer des Autos kümmerte sich zwar um die 16-Jährige und übergab ihr für weitere Rückfragen seine Telefonnummer. Jedoch gab er weder seine Personalien an, noch wurde die Polizei zur Unfallaufnahme hinzugezogen.

Die Polizei hat nun die Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgenommen. "Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Jeder, der an einem Verkehrsunfall beteiligt ist und sich entfernt, macht sich möglicherweise einer Verkehrsunfallflucht strafbar" sagt Polizeisprecher Wolfgang Goertz. Man sollte immer die Polizei rufen, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird: "Bleiben Sie vor Ort und lassen Sie den Unfall durch die Einsatzkräfte aufnehmen", sagt Goertz weiter.

(hd)
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