Stadt Kempen Untreue in 131 Fällen: Bewährungsstrafe für Kempenerin

Stadt Kempen · 36-Jährige überwies als Buchhalterin in einem Unternehmen vom Firmenkonto fast 225.850 Euro auf ihr eigenes Konto.

Das Krefelder Amtsgericht hat jetzt eine 36-jährige Kempenerin wegen gewerbsmäßiger Untreue in 131 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt. Die junge Frau war Buchhalterin eines Krefelder Unternehmens und hatte über einen Zeitraum von vier Jahren - von 2011 bis 2015 - unbefugt Beträge vom Firmenkonto auf ihr eigenes Konto überwiesen, um damit von ihr bestellte Waren zu bezahlen. Laut Anklageschrift handelte es sich um einzelne Beträge zwischen rund 60 und knapp 8650 Euro. So sei ein hoher Gesamtschaden von fast 225.850 Euro entstanden.

Die Kempenerin zeigte sich voll geständig. Ihr sei "uneingeschränkter Zugriff" auf das Firmenkonto gewährt worden, man habe sie praktisch nicht kontrolliert und so wäre alles erst nach geraumer Zeit durch eine anonyme Anzeige "aufgeflogen".

Der Verteidiger der 36-Jährigen betonte, dass es seiner Mandantin "sehr leicht gemacht" wurde, was selbstverständlich die Taten an sich nicht entschuldige. "Ich bin kaufsüchtig und deshalb auch in therapeutischer Behandlung", ergänzte die Frau auf der Anklagebank. Um ihr schwaches Selbstbewusstsein zu steigern, habe sie sich unter anderem "tolle Klamotten" gekauft, sich aber auch diverse Schönheits-Operationen geleistet.

Jetzt schäme sie sich sehr für das, was sie getan habe. Von dem unterschlagenen Geld sei leider nichts übrig geblieben, sie wäre zudem nicht in der Lage, es in absehbarer Zeit zurückzuzahlen. "Ich bot meinem ehemaligen Arbeitgeber aber eine Ratenzahlung in Höhe von 50 bis 100 Euro monatlich an, was jedoch wegen der geringen Summe nicht akzeptiert wurde", meinte die Kempenerin mit zitternder Stimme.

Der Richter zeigte sich verwundert, dass die Untreue nicht aufgefallen war: "Schließlich haben Sie ja jährlich stolze 50.000 bis 60.000 Euro vom Firmenkonto für eigene Zwecke verwendet."

Der ehemalige Verkaufsleiter des Unternehmens konnte auch nicht wirklich zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen. Er und die Geschäftsleitung hätten ihr vertraut, sie habe daher seine Karte, mit der sie uneingeschränkt Überweisungen vornehmen konnte, erhalten. "Außerdem bin ich nicht so oft im Büro gewesen, weil ich viel für die Firma unterwegs war", sagte der Mann.

Das Gericht entschied sich schließlich - trotz der hohen Schadenssumme - noch eine Bewährungsstrafe zu verhängen, da die 36-Jährige nicht vorbestraft ist, sich geständig sowie reumütig zeigte und von der Firmenseite her praktisch nicht kontrolliert wurde. Außerdem soll sie fortan monatlich 100 Euro an das von ihr geschädigte Unternehmen überweisen, auch wenn dieses eine höhere Ratenzahlung bevorzugt.

(sste)
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