Kreis Viersen Veterinäramt hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Kreis Viersen · Die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Viersen ist aufgehoben. Dies teilte das Kreis-Veterinäramt mit. Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat mit seinem Erlass vom 16. März seine Weisungen zur Aufstallpflicht aufgehoben. Damit liegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen bei den Veterinärämtern.

Das Veterinäramt des Kreises Viersen hat nach einer Risikobeurteilung auch die bislang noch geltende Aufstallpflicht für Gebiete der Stadt Tönisvorst und der Gemeinde Schwalmtal aufgehoben. Dort befinden sich allerdings keine Rastgebiete für Zugvögel. "Da weder in den beiden Kommunen noch im gesamten Kreisgebiet Geflügelpest bei Wildvögeln festgestellt wurde, haben wir mit sofortiger Wirkung die Stallpflicht auch für diese Gebiete aufgehoben", sagt Kreis-Veterinär Helmut Theißen.

Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass die Einhaltung der bekannten Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen die beste Gewähr bietet, um nicht Geflügelpest in Tierbestände einzuschleppen. So hat jeder Geflügelhalter sicherzustellen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo wild lebende Zugvögel keinen Zugang haben. Außerdem dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wild lebende Zugvögel Zugang haben. Weiterhin sind Futter und Einstreu für wild lebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren.

(RP)
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