Stadt Kempen Was Grabstätten in der Region kosten

Stadt Kempen · In vielen Kommunen in der Region sind für 2017 die Friedhofsgebühren neu festgesetzt worden. Große Verschiebungen hat es nicht gegeben. Die kostengünstigeren Urnenbestattungen nehmen zu. Erdbestattungen sind weniger gefragt.

 Für die städtischen Friedhöfe in Kempen wurde in den vergangenen Jahren ein aufwendiges neues Konzept entwickelt, die Gebührensatzung wurde in der letzten Ratssitzung des Jahres 2016 am 13. Dezember modifiziert. Die Kosten für Grabstellen sind für 2017 in der Regel günstiger.

Für die städtischen Friedhöfe in Kempen wurde in den vergangenen Jahren ein aufwendiges neues Konzept entwickelt, die Gebührensatzung wurde in der letzten Ratssitzung des Jahres 2016 am 13. Dezember modifiziert. Die Kosten für Grabstellen sind für 2017 in der Regel günstiger.

Foto: Wolfgang Kaiser

Die Verantwortlichen in den Friedhofsämtern haben seit einigen Jahren ein Problem: Die Nachfrage nach neuen Bestattungsformen nimmt zu, das Angebot muss dementsprechend erweitert werden. Das hat auch Auswirkungen auf die Kostenstruktur. So müssen beispielsweise die Kosten der weiter zunehmenden und preiswerteren Urnenbestattungen in die Gebührenordnungen eingearbeitet werden. Ein Problem bei der Kalkulation: Erdbestattungen müssen eine bezahlbare Alternative für die Angehörigen bleiben. Die Rheinische Post hat sich bei den Friedhofsämtern im Ostkreis einmal umgehört.

Da es viele verschiedene Kostenarten gibt, ist ein Vergleich der Gebührenhöhe in den einzelnen Kommunen gar nicht so einfach - zumal teilweise auch andere Nutzungsrechte bestehen. In der Regel betragen diese bei den Erdbestattungen 30 und bei den Urnenbestattungen 20 Jahre. Für diese Zeit müssen die Angehörigen eine Art Miete für die unterschiedlichen Grabfelder zahlen, egal, ob es sich um eine herkömmliche oder um eine anonyme Bestattung handelt.

"Der Trend geht immer mehr zum pflegefreien Grab und auch zu den teilanonymen Gräberfeldern", sagt Anja Lambertz-Müller, die unter anderem für die Gebühren auf den Friedhöfen in der Stadt Willich zuständig ist. Sie kennt noch die Zeit vor einigen Jahren, als sich die Urnen- und Erdbestattungen noch in etwa die Waage hielten. Da war zuletzt im Jahr 2006. Mittlerweile sei das Verhältnis eindeutig: Mehr als 70 Prozent der Angehörigen wünschten eine Urnenbestattung.

Auch wenn Vergleiche der Gebühren kaum möglich sind, sind doch Tendenzen erkennbar. Beim normalen Wahlgrab schneidet derzeit Kempen am besten ab. Inklusive Kapelle, Leichenhallennutzung, Bestattungsgebühren und Nutzungsrecht zahlen Angehörigen in der Thomasstadt ab etwa 1800 Euro. Es folgt Willich mit 2887, dahinter folgen Tönisvorst (3215) und Grefrath (3232). Allerdings beläuft sich das Nutzungsrecht bei den Erdbestattungen in Kempen auf 25 Jahre, bei den übrigen Kommunen sind es 30 Jahre.

Für ein Urnenreihengrab zahlen Angehörige eines Verstorbenen in Kempen ab 1032 Euro. Dahinter rangieren - allerdings bei den Wahlgräbern - Willich (1553 Euro), Grefrath (1874) und Tönisvorst (2182). Die Rheinische Post listet einige wichtige Positionen auf.

KEMPEN Bis zu vier Tagen muss für die Benutzung der Kühlkammern/-einrichtungen eine Gebühr von 42 Euro gezahlt werden; wollen Angehörige die ausgeschmückte Kapelle nutzen kostet dies 284 Euro. Die Grabbereitungs- und Bestattungsgebühren fangen bei einem Verstorbenen bis zum vollendeten fünften Lebensjahr in einem Reihengrab bei 253 Euro an. Sind die Verstorbenen älter, sind in einem Reihengrab 313 und in einem Wahlgrab 418 Euro fällig. Die Erdbestattung eines Verstorbenen in einem Tiefen-Wahlgrab schlägt mit 537 Euro zu Buche.

Für 25 Jahre lang müssen auf den städtischen Friedhöfen in Kempen bei den Sarg- und Urnengrabstätten die Nutzungsrechte erworben werden. Bei einer Kindergrabstätte sind dies in einem Reihengrab 439, bei den älteren Verstorbenen 856 Euro. Eine Rasen-Reihengrabstätte kostet 1654, eine Wahlgrabstätte 1055 und eine pflegeleichte Wahlgrabstätte 1750 Euro. Preiswerter wird es bei den Urnen: für ein Reihengrab sind 525 Euro fällig, für eine Grabstätte mit Rasenbelag 902 Euro. Ein zweistellige Urnenwahlstätte kostet 1440, eine pflegeleichte Grabstätte 2110 Euro.

GREFRATH Die neuen Friedhofsgebühren haben sich gegenüber 2016 nur geringfügig verändert. Wer den städtischen Friedhof an der Schaphauser Straße mit der benachbarten Kapelle in Anspruch nehmen möchte, zahlt dafür 343 Euro; im Aufbewahrungsraum kommen pro Tag 53 Euro dazu. Zählt man die Kapellennutzung und eine fünftägige Leichenhallennutzung dazu, müssen Angehörige in der Regel, inklusive Gebühren und Nutzungsrecht (Erdbestattung: 30 Jahre, Urnenbestattung: 20 Jahre), für ein Wahlgrab 3232 Euro zahlen. Ein Reihengrab kostet 2469, ein Kindergrab 1857 und ein Urnenwahlgrab 1874 Euro.

Bei den Nutzungsrechten kostet eine herkömmliche Erdgrabstätte 2086 Euro; bei den Urnengrabstätten sind dies 1391 Euro. Auch in Grefrath gibt es pflegefreien Gräber, die bei einer Erdbestattung in einem Reihengrab 1683 und bei der Urne 1001 Euro kosten. In Grefrath gibt es ebenfalls nach der Feuerbestattung für die Asche für die Dauer von 20 Jahren spezielle Baumgräber. In einigen Bereichen sind ebenso anonyme Verstreuungen der Asche möglich; diese werden schon für 294 Euro möglich gemacht.

WILLICH Vielfältig sind auch die Bestattungsmöglichkeiten auf den städtischen Willicher Friedhöfen. Zählt man alles dazu, die Kapellennutzung, die Bestattungsgebühren und das Nutzungsrecht (30 Jahre bei Erdbestattung, 20 bei der Urne), ist das neue Gebührenpaket im Vergleich zu 2016 sogar etwas nach unten gegangen. So kostet insgesamt ab 2017 ein herkömmliches Wahlgrab rund 2887, ein Tiefengrab 2176 Euro. Wer die Angehörigen auf den Willicher Friedhöfen anonym unter die Erde bringen möchte, zahlt 1292 Euro. Eine teilanonyme Bestattung ist auch möglich, das heißt: die Angehörigen wissen nur, in welchen Bereichen die Tote liegt, sie kennen aber nicht den genauen Standort. Diese Bestattungsart kostet 1395 Euro.

Anonyme und teilanonyme Bestattungen gibt es auf den Willicher Friedhöfen auch für Urnen beziehungsweise Asche. Ein normales Urnenwahlgrab schlägt für die Dauer von 20 Jahren mit insgesamt 1553 Euro zu Buche. Weitere Alternativen sind ein pflegefreies Urnengrab (621 Euro), Urnenreihengrab (1166) oder teilanonyme Beerdigung (1088). Außerdem gibt es auf den Friedhöfen in Willich und Schiefbahn ein Kolumbarium mit speziellen Grabkammern für Urnen. Pro Kammer können dort zwei Urnen aufgestellt werden. 30 Plätze dafür gibt es in Alt-Willich, zehn in Schiefbahn. "Und ab 2017 können diese Kammern auch zu Lebzeiten bereits erworben werden", sagt Anja Lambertz-Müller von der Willicher Stadtverwaltung. Der Preis, inklusive Kapellennutzung und Beisetzung, beträgt 1436 Euro.

TÖNISVORST Die Aufbewahrung von Verstorbenen im Sarg oder in der Urne in der Leichenzelle kostet 143 Euro, die Trauerfeier in der Friedhofskapelle 383 Euro. Eine Unterscheidung wird bei den Gebühren ab dem neunten Lebensjahr gemacht. Bis einschließlich zum achten Lebensjahr sind bei der Erdbestattung Gebühren von 379 Euro zu zahlen, danach 491 Euro. Bei einer Aschebeisetzung zahlen auch Angehörige von Kindern bis einschließlich acht Jahre für das Vergraben von Asche mit oder ohne Urne 209 Euro. Bestattung in Urnenstelen: 267 Euro. Eine Aschebeisetzung und auch das anonyme Verstreuen kosten 149 Euro.

Bei den Nutzungsrechten kann man zwischen einer Erdbestattung und bis zur zwei Urnenbeisetzungen wählen. Bei bis zu zwei Urnenbeisetzungen kommen 1308 Euro dazu. Es gibt auch Urnenstelen, auf denen bis zu drei Schmuckurnen oder vier Aschekapseln hingestellt werden können; der Preis dafür beträgt 2327 Euro. So genannte normale Parkgruften kosten je Stelle 2865 Euro, beispielsweise Wahlgräber bis zu fünf Stellen 6198 Euro.

(wsc)
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