Kreis Viersen Wie das eigene Auto richtig umgemeldet wird

Kreis Viersen · Bei einem Umzug muss neben dem Personalausweis auch die Anschrift in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Darauf weist die Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Viersen hin. "Eine schriftliche Mitteilung an die Zulassungsstelle reicht dafür nicht aus", sagt Heidrun Steinwartz, Leiterin der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Viersen.

Bei Umzügen innerhalb des Kreises Viersen ist nach der Ummeldung im Meldeamt der Städte und Gemeinden die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) der Kfz-Zulassungsstelle zur Änderung der Daten vorzulegen. Aus dem Fahrzeugschein muss sich - leserlich - der nächste Hauptuntersuchungs-Termin (HU) ergeben.

Bürger, die von außerhalb in den Kreis Viersen gezogen sind, können für ihr zugelassenes Fahrzeug auch das bisherige Kennzeichen behalten. Es ist dann ausreichend, den Fahrzeugschein mit HU-Nachweis vorzulegen. Soll das Fahrzeug ein VIE- oder ein KK-Kennzeichen erhalten, ist zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) der Kfz-Versicherung sowie ein vom Halter unterschriebenes neues SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorzulegen. Einen Vordruck für das SEPA-Mandat und gegebenenfalls für eine Vollmacht finden Interessierte auf der Internetseite des Kreises Viersen (www.kreis-viersen.de). Bei finanzierten Fahrzeugen muss der Fahrzeugbrief bei der Bank angefordert und von dort zur Zulassungsstelle verschickt werden.

(RP)
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