Kreis Viersen Wie man Kinder am besten fördert

Kreis Viersen · Vielen Eltern ist das Prozedere bei der Zuweisung von Kindern mit Förderbedarf an weiterführende Schulen unklar. Die Förderschwerpunkt spielen die entscheidende Rolle.

Eltern möchten für ihre Kinder immer das Beste. Doch wie sieht das aus? Gerade im Bereich der Bildung achten Erziehungsberechtigte darauf, dass Kinder in ihren Augen das Optimum erhalten. Eine freie Schulwahl ist daher ein wichtiger Faktor. Um so unverständlicher ist es, wenn gerade nicht die ausgewählte Schule zum Tragen kommt, insbesondere wenn das Kind eine besondere Förderung benötigt, von dem die Eltern meinen, dass sie an der ausgesuchten Schule gegeben sei.

Schon zu Beginn des vierten Schuljahres melden Grundschulen dem Schulamt für den Kreis Viersen die Kinder mit Förderbedarf, die in die Sekundarstufe I wechseln. "Das ist unsere Planungsgrundlage. Im Kontext mit den Schulträgern eruieren wir, wie viele Plätze wir brauchen", erklärt Martin König, Schulrat für den Kreis Viersen. Es folgt eine Koordinierungskonferenz mit Schulträgern und Dezernenten, in der die erhobenen Zahlen eingehen und in der auch genau festgehalten wird, was an Plätzen vorhanden ist und welche Orte des gemeinschaftlichen Lernen gebildet werden können. In der Regel ist es so, dass zwei Schüler mit Förderbedarf pro Zug einer Schule zugeteilt werden. Es handelt sich um die sogenannte Richtzahl. Bei einer dreizügigen Schule entspricht dies sechs Schülern.

Der zweite Schritt folgt nach den Herbstferien. In den Grundschulen finden Beratungsgespräche mit Eltern, Klassenlehrern, Schulleitung und Sonderpädagogen statt. Hier erhalten Eltern genaue Information, welche Schulen für das gemeinsame Lernen in der Region zur Verfügung stehen. Eltern haben die Möglichkeit, ihre bevorzugte Schule auszuwählen, wobei es einen Erstwunsch sowie Zweit- und Drittwünsche gibt. "Das Verfahren ist für alle gleich. Es gibt keine Bevorzugung oder Benachteiligungen", betont König. Gemeinden, die nur eine weiterführende Schule haben, gehen einen Verbund mit Nachbarstädten ein, wobei es sich dabei aber nicht um einen Vertrag handelt.

Wählen Eltern ansonsten über ihre Kommune hinaus, kann es zu Problemen bei der Abrechnung von Fahrtkosten kommen. Fahrkosten trägt nämlich immer der Schulträger. Die Elternwünsche zur Schulwahl gehen im Schulamt ein, wo die Erstwünsche mit dem vorhandenen Platzangebot verglichen werden und auch der Aspekt "Wohnortnähe" berücksichtigt wird. Bei der Förderung an sich muss darauf geachtet werden, ob sie "zieldifferenziert" oder "zielgleich" läuft. Unter "Zielgleich" ist zu verstehen, dass alle Schüler den Abschluss der allgemeinen Schule anstreben. Bei "Zieldifferenziert" ist dies nicht der Fall. "In diesem Bereich macht es Sinn, wenn Gruppen ab drei Kindern, die sich auf einem ähnlichen Leistungsniveau befinden, gemeinsam gefördert werden können. Lernpartner sind immer wichtig und wir schauen, wo wir dies an Schulen erreichen können", betont König.

Ein einzeln zu förderndes Kind an einer Schule ist wenig erfolgsversprechend. Daher versucht das Schulamt, Kleingruppen zusammen zu legen, die entsprechende optimale Förderung bekommen. Eltern können natürlich auch den Wunsch äußern, dass ihr Kind an einer Förderschule aufgenommen wird. Dies ist nur auf Elternwunsch möglich. Kein Kind kann zu einer Förderschule gezwungen werden, es sei denn eine Selbst- oder Fremdgefährdung liegt vor. Das Schulamt erstellt Vorschlagslisten für jede einzelne Kommune.

Danach kommt es zu einer weiteren Koordinierungskonferenz, bei der auch die Schulleiter anwesend sind. Eltern erhalten dann von Joachim Hennig, Abteilungsleiter Schulamtsangelegenheiten, einen Vorschlag, bei dem es sich aber nicht um eine Zuweisung handelt. "Eltern haben den Rechtsanspruch, ihr Kind überall anmelden zu können. Aber nur für die von uns empfohlene Schule gibt es eine Aufnahmegarantie", erläutert Hennig das Prozedere. Daher kann es passieren, dass ein Kind nicht an der Wunschschule aufgenommen werden, weil diese vielleicht durch die Aufnahmegarantie für andere Schüler ausgebucht ist oder es hier die für das Kind entsprechende Lerngruppe nicht gibt beziehungsweise die benötigten Gebäudeanforderungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit nicht gegeben sind.

(tref)
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