Kreis Viersen Wildtiere nicht berühren - Hunde an die Leine nehmen

Kreis Viersen · Die Untere Landschaftsbehörde zum richtigen Verhalten in der Natur.

Wer im Frühjahr und Sommer in der Natur unterwegs ist, muss sich an gewisse Regeln halten. Darüber informiert jetzt die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Viersen.

Wanderer und Spaziergänger können beispielsweise Anfang Juni auf Rehkitze in Wald und Feld treffen. "Wer die Kitze oder anderes Jungwild findet, darf die Tiere auf keinen Fall berühren", sagt Philippe Niebling, Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde. Andernfalls drohe den Tieren der Tod: Die Muttertiere werden durch die menschliche Witterung so stark abgeschreckt, dass sie sich ihrem Nachwuchs nicht mehr nähern. Von Natur aus haben die Jungtiere in den ersten Lebenstagen keinen Eigengeruch - damit keine Feinde angelockt werden. Zudem bewegen sich die Tiere kaum und werden von ihren Müttern nur zum Säugen aufgesucht.

"Selbstverständlich sollte sein, dass Hundehalter jetzt ganz besonders auf ihre Vierbeiner achtgeben und sie sicherheitshalber an die Leine nehmen", sagt Niebling. Aktuell sind Fälle im Kreis Viersen bekannt geworden, in denen Hunde ausgewachsene Rehe zu Tode gehetzt oder gerissen haben. Es gilt: In Naturschutzgebieten sind Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen. In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hundehalter ihren Vierbeiner ausschließlich auf den Wegen freilaufen lassen. "In den Wiesen und Feldern haben die Hunde insbesondere in der Brut- und Setzzeit nichts zu suchen", so Niebling. "Hunde beunruhigen wildlebende Tiere wie Hase und Fasan und stören die Aufzucht von Jungtieren."

Für Autofahrer auf dem Weg zu beliebten Spazierwegen gilt: In Landschafts- und Naturschutzgebieten ist es verboten, mit Kraftfahrzeugen außerhalb von gekennzeichneten Park- und Stellflächen zu stehen oder diese Gebiete zu durchfahren. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises nehmen derzeit verstärkt Kontrollen vor.

(RP)
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