Stadt Kempen Zeche: Die RAG hält an ihren Abrissplänen fest

Stadt Kempen · In der Kempener Stadtverwaltung wird derzeit an einer Stellungnahme an das Landbauministerium in Sachen Denkmalschutz für die ehemalige Schachtanlage in Tönisberg gearbeitet.

 Das Fördergerüst der ehemaligen Schachtanlage in Tönisberg will die RAG ebenso abreißen wie die noch vorhandenen Nebengebäude.

Das Fördergerüst der ehemaligen Schachtanlage in Tönisberg will die RAG ebenso abreißen wie die noch vorhandenen Nebengebäude.

Foto: Kaiser

Für den Eigentümer der Anlagen auf dem Wartsberg hat sich nichts geändert: "Wir haben eine rechtsgültige Abrissgenehmigung und werden die Anlagen zurückbauen", sagt Stephan Conrad, Pressesprecher der RAG Montan Immobilien GmbH. Ihr gehören die Gebäude und Flächen der ehemaligen Schachtanlage Niederberg IV. Den Antrag auf Abriss des Fördergerüstes und der Nebengebäude hatte das Tochterunternehmen der Ruhrkohle AG (RAG) vor längerer Zeit gestellt. Er ist von der Stadt Kempen auch längst genehmigt worden. Erst als der Technische Beigeordnete Stephan Kahl die Politik Ende vorigen Jahres darüber informiert hatte und ein Gutachten des Zechen-Experten Prof. Dr. Walter Buschmann vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege wieder auftauchte, erhielt die Frage, ob das Fördergerüst tatsächlich dem Abriss preisgegeben werden sollte, plötzlich eine besondere Eigendynamik.

Die folgende Geschichte ist hinlänglich bekannt: Ein Förderverein gründete sich, der den Turm und zwei Nebengebäude unbedingt erhalten möchte. Der zuständige Fachausschuss lehnte die vom Rheinischen Denkmalamt beantragte Unterschutzstellung als Denkmal ab. Das Denkmalamt rief den Landesbauminister als Oberste Denkmalbehörde an, um über eine mögliche Unterschutzstellung als letzte Instanz zu entscheiden.

Nun läuft das so genannte Ministerverfahren. Der Antrag des beim Landschaftsverband Rheinland angesiedelten Denkmalamtes liegt seit dreieinhalb Wochen im Düsseldorfer Ministerium vor. Das hat seinerseits die beteiligten Behörden um eine Stellungnahme gebeten. Diese Aufforderung liegt seit einer Woche auch im Kempener Rathaus vor. Dort will man die geforderte Stellungnahme gründlich erarbeiten, um möglichst keine Verfahrensfehler zu begehen. Beim Eigentümer der ehemaligen Schachtanlage lag bis Mitte dieser Woche noch keine Information aus Düsseldorf vor, ob es beispielsweise einen Erörterungstermin mit allen beteiligten Behörden auf dem Zechengelände geben soll. Dazu müsste die RAG als Hausherr schließlich ihr Einverständnis geben. Für die RAG ist die Anlage in Tönisberg nur von geringem Wert. Sie ist daran interessiert, dass das Thema möglichst schnell vom Tisch ist. Die Ausschreibung für die Abrissarbeiten läuft. Der Rückbau ist für Ende 2014/ Anfang 2015 terminiert. Ob das laufende Ministerverfahren an diesem Zeitplan etwas ändert, vermag der RAG-Sprecher derzeit nicht zu sagen. Die Abrissgenehmigung ließe Spielraum dafür, sie läuft bis 2016. Die Kosten für den Abriss will das Unternehmen nicht nennen, sie sollen aber voraussichtlich deutlich unter einer Million Euro liegen. Finanziert wird der Abriss aus Rückstellungen, die das Unternehmen dafür über Jahre gebildet hat. Zuschüsse könnte es für die anschließende Renaturierung geben, so RAG-Sprecher Conrad. "Das ist aber noch offen."

Im Übrigen: Auch wenn der Landesbauminister entscheidet, dass die Zechengebäude ein Denkmal sind, können sie nach der Eintragung in die Kempener Denkmalliste durchaus abgerissen werden. Das lässt das Denkmalschutzgesetz zu. Es gibt etliche Beispiele, wo ein Denkmalverfahren so endete.

(RP)
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