Gemeinde Grefrath Zeuge entlastet Angeklagten - Freispruch

Gemeinde Grefrath · Wegen einer Messerattacke in einer Bar sollte sich ein Mann aus Grefrath gestern vor dem Krefelder Schöffengericht verantworten. Das Gericht sprach ihn frei. Die Beweisaufnahme wurde unter anderem durch die überraschende Aussage des Hauptbelastungszeugen erschwert. Der sprach vor Gericht nur von einer Schlägerei. Ob der Angeklagte im April 2012 absichtlich mit dem Messer auf ihn losging, könne er nicht mehr sagen.

Überraschend war auch die Verteidigungsstrategie des 48-Jährigen. Nach Verlesung der Anklageschrift sagte sein Anwalt zu dem Vorwurf: "Das stimmt nicht!" Sein Argument: "Er war nicht in Deutschland, er war in Polen." Weitere Nachfragen werde sein Mandant dazu allerdings nicht beantworten, fügte er hinzu.

Bei Erstattung der Anzeige hatte der heute 62-Jährige angegeben, er habe den Angeklagten im Büro seiner Bar aufgesucht. Man habe über gemeinsame Geschäfte geredet. Unregelmäßigkeiten in den Rechnungen seien das Thema gewesen. Der Angeklagte habe ihm mehrere Faustschläge versetzt, ein Messer gegriffen und ihn damit im Brustbereich und an der Hand verletzt.

Seine gestrige Schilderung wich davon weit ab. Es sei richtig, dass sie sich am Tattag in der Bar trafen und es Ärger gab. Es sei um die Rechnung einer Transportfirma gegangen, mit der beide Geschäfte machten. Die Abrechnung sei um das Dreifache so hoch gewesen, wie erwartet. Der Angeklagte verlangte eine Erklärung. "Auf einmal wurde er sauer", sagte der 62-Jährige. Der Angeklagte, den er noch immer als seinen Freund betrachte, habe ihn geschlagen, aber nicht das Messer gegriffen und zugestochen. "Ich bin umgekippt und habe mich verletzt", gab er nun an. Dann müsse wohl das Messer vom Tisch gefallen sein und ihn versehentlich verletzt haben. Es könne auch sein, dass die Schnittwunden durch zerbrochene Gläser verursacht wurden. "Wir haben uns schon richtig verprügelt", so der Zeuge. Weil der Angeklagte sich nicht entschuldigte, sei er wütend gewesen und habe Anzeige erstattet. Die glaubte ihm nicht und drohte ein Verfahren wegen Falschaussage an. Doch der Zeuge änderte seine Version nicht. Das Gericht sprach den Grefrather frei. Es gebe keine Grundlage für eine Verurteilung, so das Gericht.

(bil)
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