Kevelaer Änderung bei der Zahlung von Unterhalt

Kevelaer · Der Bund hat die Grundlagen für den Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen (UVG) zum 1. Juli neu geregelt. Die Änderungen wurden jetzt im Sozialausschuss vom Beigeordneten Marc Buchholz im Bericht der Verwaltung vorgestellt.

160 Kevelaerer Kinder erhalten Leistungen nach dem UVG, weil Unterhaltspflichtige ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Bei Auszahlungen in Höhe von 160.000 Euro wurden 33.650,52 Euro durch Schuldner erstattet.

Die Verwaltung erwartet einen Anstieg der Fallzahlen im UVG und hat das Sachgebiet ab 1. Juli mit einer halben Verwaltungskraft nachbesetzt. Die rechtlichen Neuerungen erweitern den Kreis der Anspruchsberechtigten bis einschließlich vollendeten 17. Lebensjahr, zudem wurde die Höchstanspruchsdauer von sechs Jahren aufgehoben. Allein im Jobcenter werden aktuell 143 mögliche Antragsteller auf die Neuerungen im UVG hingewiesen. Sie erhalten in diesen Tagen Post und werden zur Antragstellung aufgefordert.

(RP)
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