Kevelaer Ärztehaus und Gradierwerk wieder kein Rats-Thema

Kevelaer · Mehrmals hatte Kevelaers Bürgermeister Axel Stibi angekündigt, jetzt über das weitere Vorgehen in Sachen Ärztehaus und Gradierwerk berichten zu wollen. Schließlich liegt der Grundstücksvertrag mit Investor Soleo inzwischen unterschriftsreif vor, hatte Wirtschaftsförderer Hans-Josef Bruns der RP versichert. Doch anders als angekündigt, ist auf der Tagesordnung der für Donnerstag, 19. Februar, angesetzten Ratssitzung kein Punkt "Ärztehaus" oder "Gradierwerk" zu finden - auch nicht im nicht-öffentlichen Teil.

Sollte der Antrag der Grünen, einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen, damit zu tun haben? Dazu gibt's nämlich eine ausführliche Beschlussvorlage - mit einer erwartungsgemäß ablehnenden Haltung der Verwaltung.

Zur Erinnerung: Die Fraktion der Grünen hatte im RP-Gespräch angekündigt, einen Ratsbürgerentscheid zu beantragen, weil viele Kevelaerer kein Gradierwerk wollten. Die Ausgabe von mindestens 800 000 Euro für die Thermalwasser-Verdunstungsanlage auf der grünen Wiese scheine vielen verzichtbar. Zumal Kevelaers Haushaltslage sehr angespannt sei. Das Geld aus dem Grundstücksverkauf fürs Ärztehaus könne besser genutzt werden. Zudem sei fraglich, ob überhaupt eine größere Anzahl Ärzte dort einziehen werde - eher wird allenfalls mit Umsiedlungen innerhalb Kevelaers gerechnet. Wie mehrfach berichtet, sind kreisweit so gut wie keine kassenärztlich zugelassenen Facharztstellen frei.

Muss der Bürgermeister Angst vor "ein paar grünen Stimmen" haben, oder fürchtet er mehr Gegenwind? Vielleicht hat der Vertragsentwurf auch Vertretern anderer Fraktionen nicht gefallen, und es gibt deshalb keinen entsprechenden Tagesordnungspunkt. Einmal mehr werden sich die Bürger fragen, wie wackelig das ganze Projekt ist, wenn es trotz Ankündigung wieder nicht zu einer öffentlichen Darstellung kommt.

Zum beantragten Ratsbürgerentscheid führt die Verwaltung aus, da Gradierwerk und Ärztehaus nicht unmittelbar miteinander zu tun hätten, müssten zwei Ratsbürgerentscheide angestrengt werden. Ob sie überhaupt zulässig seien, sei fraglich, zumal es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe. Das Anliegen komme sehr spät, denn das Projekt sei schon weit gediehen.

(RP)
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