Kevelaer Anfang November künftige Grundschüler anmelden

Kevelaer · Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis einschließlich 30. September 2009 geboren sind, werden zum 1. August 2015 schulpflichtig. Sie können in der Woche vom 3. bis 7. November an einer der Grundschulen der Stadt Kevelaer angemeldet werden. Ein entsprechendes Mitteilungsschreiben der Stadt bekommen die Erziehungsberechtigten in den nächsten Tagen.

Die Eltern können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Außerdem spielt die gewünschte Schulart und die Aufnahmekapazität der Schule eine Rolle. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind, informiert der Schulträger.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 31. Oktober beim Schulverwaltungsamt der Stadt Kevelaer (Telefon 02832 122410) zu melden. Dann kann das versäumte nachgeholt werden.

Kinder, die erst ach dem 30. September des kommenden Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

(RP)
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