Kevelaer Dauerparken: So viel zahlen Autofahrer in den Kommunen

Kevelaer · Bürgerinitiative in Goch hält die Gebühren für zu hoch. Die Stadt verweist darauf, dass verschiedene Modelle nicht einfach zu vergleichen seien.

Der Gocher Rat hat Ergänzungen zum neuen Parkgebührensystem verabschiedet. Damit sind auch die neuen Tarife für Dauerparker Realität. Dagegen gibt es bereits heftige Proteste von der Bürgerinitiative. "Wir sind nicht gegen Gebühren, aber diese Summen sind einfach enttäuschend und sehr traurig", meint Thomas Claaßen. Anwohner und Berufsschüler sollen 17,50 Euro im Monat oder 175 Euro im Jahr zahlen. Alle anderen können den Jedermann-Tarif buchen: 35 Euro im Monat, 350 Euro im Jahr. "Das sind im Vergleich zu anderen Städten viel zu hohe Gebühren", sagt Claaßen.

In Kleve etwa können Bürger, deren Hauptwohnsitz an einem Parkbereich in der Innenstadt liegt, einen entsprechenden Parkausweis beantragen. 25 Euro kostet der Parkausweis im Jahr. Er berechtigt die Anwohner, in einem bestimmten Bereich in der Nähe ihrer Wohnung zu parken. 450 dieser Ausweise hat Kleve 2013 ausgegeben, im vergangenen Jahr waren es 410.

In Wesel kostet ein Anwohnerparkausweis 20 Euro im Jahr. Allerdings darf dann auch nur in bestimmten Parkzonen geparkt werden. Ähnlich ist die Regelung in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Auch hier gelten die Ausweise in bestimmten Zonen. 30 Euro kostet der Jahresparkausweis für Anwohner im Jahr, für zwei Jahre 55, für drei Jahre 75 Euro. "Für Auswärtige gibt es allerdings keine Parkausweise", sagt Pressesprecher Manfred Blascyk.

Goch hat sich bei seinen Gebühren offenbar an der Nachbarstadt Kevelaer orientiert. Hier sind die Tarife in der ähnlichen Preislage. Die Stadt bietet zwei Varianten für Dauerparkausweise an: einmal für 35 Euro im Monat (350 Euro/Jahr) und dann für 75 Euro/Monat und 750 Euro/Jahr. Mit den teureren Parkscheinen kann auch auf dem Peter-Plümpe-Platz und an der Basilika geparkt werden. Die Tarife gelten für jeden, egal ob Anwohner, Angestellter oder Schüler.

In Goch verweisen die Verantwortlichen darauf, dass Modelle aus anderen Städten nicht einfach mit Goch zu vergleichen seien. So gebe es nach der Straßenverkehrsordnung die Regelung, dass es Ausnahmen in Zonen mit Parkraummangel geben könne. Dafür dürfe aber nur eine geringe Verwaltungsgebühr genommen werden. In Goch gebe es keinen Parkraummangel, daher seien hier andere Gebühren fällig.

(RP)
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