Behördenposse in Kevelaer Einbürgerung mit 80 Jahren

Kevelaer · Der kuriose Fall einer Kevelaerer Witwe, die den Familiennamen ihres Mannes nicht verlieren will. Die Stadt wollte, dass die Niederländerin wieder ihren Mädchennamen annimmt. Um das zu verhindern, ließ sie sich einbürgern.

 Man muss wissen, dass in den niederländischen Pässen der Geburtsname als Name vermerkt ist. Wer heiratet, bekommt einen Zusatz ins Ausweisdokument. Im Fall unserer Betroffenen steht dort Mathilda van Riswijk w/v Daniels. Die beiden Buchstaben stehen für verheiratet und verwitwet.

Man muss wissen, dass in den niederländischen Pässen der Geburtsname als Name vermerkt ist. Wer heiratet, bekommt einen Zusatz ins Ausweisdokument. Im Fall unserer Betroffenen steht dort Mathilda van Riswijk w/v Daniels. Die beiden Buchstaben stehen für verheiratet und verwitwet.

Foto: Binn / KREIS KLEVE

Als sich die 80 Jahre alte Mathilda Daniels im vergangenen Jahr auf dem Weg zum Service-Center der Stadt Kevelaer machte, war das für sie ein Routinebesuch. Die Kevelaererin mit niederländischem Pass muss sich für die Rentenversicherung im Nachbarland einmal jährlich bescheinigen lassen, dass sie noch lebt, um weiter ihre Rente zu bekommen. Ein Standardvorgang. Die entsprechenden Formulare aus dem Nachbarland liegen sogar in deutscher Sprache vor. Die Rentnerin kennt das Verfahren seit 15 Jahren. Sie hat in den Niederlanden gearbeitet und entsprechende Rentenansprüche. So weit, so gut.

Im Gespräch mit der Mitarbeiterin der Stadt Kevelaer erlebte sie dann aber eine böse Überraschung. Zwölf Jahre nach dem Tod ihres Mannes verlange man von ihr, dass sie jetzt wieder ihren Mädchennamen annehmen müsse. Darauf reagierte sie mit völligem Unverständnis. "Ich heiße jetzt seit 50 Jahren Daniels und kann nicht verstehen, warum man das jetzt von mir verlangt", so die rüstige Dame. "Mein Name ist ein Stück meiner Identität, und das kann man mir doch nicht einfach wegnehmen", versucht sie der Mitarbeiterin klar zu machen. Es kommt zum Wortgefecht, und Daniels verlässt völlig aufgewühlt die Verwaltung.

Um zu verstehen, was passiert ist, muss man wissen, dass in den niederländischen Pässen der Geburtsname als Name vermerkt ist. Wer heiratet, bekommt einen Zusatz ins Ausweisdokument. Im Fall unserer Betroffenen steht dort Mathilda van Riswijk w/v Daniels. Die beiden Buchstaben stehen für verheiratet und verwitwet.

Wir treffen uns mit der Rentnerin und ihrer Tochter Dr. Elke Schax. Auch sie kann das Vorgehen der Stadt Kevelaer nicht verstehen und bemängelt die fehlende Serviceorientierung im Bürgerbüro. Sie hätte sich gewünscht, dass man seitens der Kommune einen Vorschlag macht, wie die Situation im beiderseitigen Einverständnis geklärt werden kann. "Bei der Änderung des Nachnamens ist es ja nicht mit ein oder zwei kleinen Formalitäten getan. Konten, Lebensversicherungen, alles muss neu beantragt und aufgesetzt werden." Für eine 80-Jährige ist das ein kaum zu übersehender Aufwand.

Die Stadt Kevelaer bedauert, dass der beschriebene Fall erst so spät auffällig geworden ist, und spricht von einem Kuriosum in der deutsch-niederländischen Rechtsprechung. Wilhelm Cleve vom Standesamt erklärt, das Namensrecht der Nachbarländer sei nicht kompatibel.

Bei Eheschließungen nach dem Zweiten Weltkrieg komme es immer wieder zu Problemen. Wer heiratet, behält laut Cleve grundsätzlich seinen Geburtsnamen. Der Name des Ehemannes wird als Zusatz geführt. Auch wenn die Paare über Jahrzehnte unter dem gleichen Familiennamen leben, gilt grundsätzlich der Geburtsname. Oft fällt das erst nach dem Tod der betroffenen Personen auf, wenn die Nachkommen die Sterbeurkunde abholen und dann aus allen Wolken fallen. Das sei auch bei der Stadt Kevelaer schon häufiger passiert.

Zuständig für rechtliche Angelegenheiten rund um die Namensnennung sind die Standesämter. "Die Meldeämter sind auf derlei spezielle Fragen nicht vorbereitet", sagt Cleve.

Um im Fall der 80 Jahre alten Kevelaererin eine zügige Lösung herbei zu führen, haben sich Mutter und Tochter an die Einbürgerungsstelle des Kreises Kleve gewandt. "Die Mitarbeiterin hat uns gut beraten. Schnell war klar, dass ich im Falle einer Einbürgerung meinen alten Namen behalten darf", erzählt Daniels.

Für eine schnelle Abwicklung haben sich die unterschiedlichen Ämter eingesetzt. Dann ging alles ganz schnell. Es gab Termine beim Kreis, Daniels musste einen Lebenslauf schreiben und eine Reihe von Formularen und Anträgen ausfüllen. Und nun bekommt die Niederländerin auf ihren "alten Tag" noch eine zweite, und zwar die deutsche Staatsbürgerschaft.

"Wenn das ganze Namens-Hickhack nicht gewesen wäre, hätte ich das nicht mehr gemacht", erklärt Daniels im Gespräch mit der RP. Aber sie freute sich auf die Einbürgerungsfeier, die sie gemeinsam mit ihrer Tochter gestern im Kreishaus in Kleve besucht hat.

(RP)
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