Kevelaer Erste Feriengäste 2016 in Den Heyberg?

Kevelaer · Ein Vertrag mit der Stadt Kevelaer schließt ein Dauerwohnen im Traberpark aus. Vorhabenträger ist die Gesellschaft Verrieth-Spronk-Sprünken. Als potenzielle Gäste kommen Langzeit-Irrland-Besucher in Frage.

 Auf dem Gebiet von Den Heyberg soll Platz sein für 35 Wochenendhäuser. Um ein Dauerwohnen auszuschließen hat die Stadt Kevelaer einen städtebaulichen Vertrag aufgesetzt. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen.

Auf dem Gebiet von Den Heyberg soll Platz sein für 35 Wochenendhäuser. Um ein Dauerwohnen auszuschließen hat die Stadt Kevelaer einen städtebaulichen Vertrag aufgesetzt. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen.

Foto: Google

Was lange währt, wird endlich gut oder kann zumindest gut werden. Denn endlich ist ein kleiner Schritt Richtung Belebung des Traberparks Den Heyberg in Twisteden getan. Seit 2013 gärte die Idee, einen Waldcampingplatz dort anzusiedeln.

Von dem Vorhaben habe man Abstand genommen, um den Trabrennfahrern nicht ins Gehege zu kommen. "Wir wollten, dass der Platz für die Pferde erhalten bleibt, sagt Heinz Verrieth, Miteigentümer des Geländes Den Heyberg. Die GbR Verrieth-Spronk-Sprünken ist Vorhabenträger und wird Vertragspartner der Stadt Kevelaer. Die hat einen städtebaulichen Vertrag aufsetzen lassen, in dem ein Dauerwohnen ausgeschlossen wird. Das war absolute Bedingung der Politik. Denn schon oft ist über die mögliche Nutzung des Geländes als Ferienwohnanlage diskutiert worden. Aber immer hing die Sorge im Raum, dass aus einem Ferienwohnhaus schnell ein Dauerwohnhaus werden könnte. Der Vertrag, der im Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossen worden ist, schließt das aus. Es sind gleich mehrere Sicherheitsvereinbarungen getroffen worden. Dazu gehört der Eintrag einer beschränkten persönlichen Grunddienstbarkeit ins Grundbuch, die eine Nutzung der Wochenendhäuser von November bis einschließlich Februar ausschließt. Der Verkauf eines Grundstücks bedarf der schriftlichen Genehmigung der Stadt. Und der Vorhabenträger, sprich die GbR Verrieht-Spronk-Sprünken, hat ihre Mieter darauf hinzuweisen, dass ein Dauerwohnen nicht zulässig ist.

Das kommt Verrieth ganz gelegen. "Wir wollen auch gar nicht Dauerwohner. Wir legen selber Wert darauf, dass nur Gäste da sind, die sich wohlfühlen." Gedacht ist dabei an Familien mit Kindern, die den nahen Freizeitpark Irrland besuchen wollen. Denn mittlerweile würden die Besucher auch aus 300 Kilometer Entfernung anreisen, und dadurch, dass das Angebot des Erlebnisbauernhofes nicht mehr in einem Tag zu schaffen ist, wäre der Bedarf für Übernachtungen da. Die Chalets sollen eine Größe von jeweils 35 bis 40 Quadratmetern haben, der Platz drumherum jeweils 200 bis 250 Quadratmeter. Ob die Chalets alle einheitlich werden oder nicht, das sei noch nicht entschieden. "Wir werden schöne Gebäude errichtet, die zur Umgebung passen", verspricht Verrieth. Er hoffe, dass nächstes Jahr um diese Zeit die ersten Mieter einziehen können, zeitweise versteht sich. Im November wäre dann Schluss. Das passt, weil auch der Freizeitpark Irrland Winterpause macht. Bei Nichteinhaltung sieht der Vertrag Strafen vor. Die Vertragsstrafe orientiert sich an der ortsüblichen Miete, höchstens jedoch je Fall 5000 Euro.

Der Vertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger wurde mehrheitlich beschlossen. Verrieth war an dem Abend nicht da. Offensichtlich hatte es gegen den Vertrag eine Gegenstimme gegeben. "Das ist aber nicht schlimm", sagt Verrith. "Das ist Demokratie." Nächste Schritte sind die Aufstellung des Bebauungsplans und Änderung des Flächennutzungsplans.

(RP)
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