Kevelaer Fracking: "Kein Anlass zur Entwarnung"

Kevelaer / Geldern / Issum · Bei der umstrittenen Gasfördertechnik tut sich unbemerkt von der Öffentlichkeit eine Menge: Das Gebiet "Barbara Gas" ist genehmigt worden. Die Genehmigung für "Ruhr", in dem weite Teile des Gelderlandes liegen, soll verlängert werden.

 Suchfelder für Erdgasbohrungen

Suchfelder für Erdgasbohrungen

Foto: dpa-Infografik

Es ist ruhig geworden beim Thema "Fracking". "Seit Monaten haben wir hier keine neuen Infos mehr bekommen", meint Issums Bürgermeister Clemens Brüx. Dabei ist das Aufsuchungsfeld "Barbara Gas", in dem Issum liegt, jetzt von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt worden. Das Unternehmen PVG GmbH hat sich das Feld gesichert.

Das Beispiel zeigt, dass die Unternehmen bei der umstrittenen Gasförderung weiter am Ball sind. Das war für die Stadt Kevelaer auch Anlass, in der vergangenen Woche eine ablehnende Stellungnahme abzugeben. Kevelaer liegt im Feld "Ruhr", für das das Unternehmen Wintershall Holding eine Verlängerung der Laufzeit beantragt hat. Es sei derzeit nicht verantwortbar, Techniken zur Erkundung oder Gewinnung von unkonventionellen Lagerstätten zu genehmigen oder anzuwenden, heißt es in der Stellungnahme. "Neben dem selbstverständlichen Schutz des Grundwassers als unverzichtbare Lebensgrundlage ist auch der Schutz der Landschaft in seiner Erholungsfunktion für die touristische Ausrichtung der Stadt Kevelaer ein wesentlicher Belang." Die Ablehnung von Fracking sei schon immer einheitliche Meinung im Rat gewesen, so Bürgermeister Dominik Pichler. Wichtig sei, hier immer deutlich Stellung zu beziehen. "Auch wenn es noch nicht um die konkrete Genehmigung von Fracking geht, ist das Signal wichtig: Wehret den Anfängen", sagt Pichler.

Bis gestern musste die Stellungnahme bei der Bezirksregierung eingegangen sein. Auch Geldern hat ein entsprechendes Schreiben nach Arnsberg geschickt. Darin macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass der Rat klar Stellung gegen Fracking bezogen habe. Es wird darauf verwiesen, dass innerhalb des Gebiets Wasserschutzzonen des Wasserwerks Hartefeld liegen. "Eine Erlaubnis sollte grundsätzlich erst erteilt werden, wenn abschließend wissenschaftlich belegt ist, dass Beeinträchtigungsmöglichkeiten des Grundwassers ausgeschlossen sind", heißt es in dem Brief weiter.

Die Stellungnahmen werden jetzt bei der Bezirksregierung gesammelt und ausgewertet. Stoppen freilich werden sie die Verlängerung der Genehmigung kaum. "Die Firmen müssen nachweisen, dass sie über entsprechende Suchprogramme verfügen und wirtschaftlich in der Lage sind, das Projekt zu stemmen", erläutert Christoph Söbbeler von der Bezirksregierung. Liegen diese Voraussetzungen vor, sei es schwer, die Genehmigung zu verweigern. Mit diesen Erlaubnissen stecken die Firmen ihre "Claims" für die Erdgasförderung ab. Sie sind de facto ein Schutz gegen Konkurrenz, die dann keinen Zugriff mehr auf ein solches Feld hat. Eine Aufsuchungserlaubnis gestattet noch keine Probebohrungen. Dafür sind gesonderte Anträge nötig.

Bürgerinitiativen wie die IG gegen Erdgasbohren raten den Kommunen, wachsam zu sein. "Wir fordern die Kommunen ausdrücklich auf, negativen Stellungnahmen abzugeben", sagt Sprecherin Gabriele Obschernicat. Die Gesetzeslage sei nämlich immer noch nicht eindeutig, viele Dinge seien nicht berücksichtigt. Etwa wer für den Schaden haftet, was mit dem Unterbohren von Naturschutzgebieten ist und wie groß der Abstand zu Siedlungsgebieten sein muss. "Es gibt keinen Anlass zur Entwarnung", sagt sie.

(RP)
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