Weeze Gemeinde Weeze sucht zwei neue Schiedsleute

Weeze · Zwei Nachbarn streiten sich. Der Ast eines Baumes wächst über die gemeinsame Grundstücksgrenze. Der Streit eskaliert. Die Nachbarn beleidigen und bedrohen sich. Ein alltägliches Beispiel für die Arbeit eines Schiedsmannes beziehungsweise einer Schiedsfrau.

Fünf Jahre beträgt die Amtszeit der Schiedsleute, die läuft in Weeze im Sommer für den bisherigen Schiedsmann und seine Stellvertreterin aus. "Beide haben erklärt, dass sie aus Alters- und persönlichen Gründen nicht noch einmal antreten möchten", erläutert Ordnungsamtsleiter Georg Coenen. Daher sucht die Gemeinde Weeze jetzt Nachfolger für dieses Ehrenamt. Zuständig sind sie für ganz Weeze.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson könne nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Wer Schiedsperson werden will, muss zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in Weeze seinen Wohnsitz haben.

Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Neben dem Schlichtungsverfahren in Strafsachen ist in Nordrhein-Westfalen die obligatorische Vorschaltung in Zivilsachen seit dem 1. Oktober 2000 gesetzlich geregelt. Danach ist die Schiedsstelle anzurufen bei Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld- oder Geldeswert 750 Euro nicht übersteigt, bei Einwirkung auf das Nachbargrundstück und Streitigkeiten wie Überwuchs, Hinüberfall eines Grenzbaumes, Einhalten eines Grenzabstandes von Pflanzen und bei Verletzung der persönlichen Ehre.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit, so die Gemeinde.

Der Bund deutscher Schiedsmänner führt regelmäßig Informationsveranstaltungen durch. Außerdem ist eine Aufsicht und Hilfestellung durch das Amtsgericht in Geldern gegeben.

Infos zum Schiedsamt sind unter www.schiedsamt.de abrufbar. Interessierte werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung, Cyriakusplatz 13/14 in Weeze, bis zum 22. Mai zu bewerben. Für weitere Auskünfte steht Georg Koenen, Zimmer 3, unter Telefon 02837 910130 zur Verfügung.

(RP)
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