Weeze Geschädigte allein gelassen?

Weeze · Zahlreiche Graffiti-Schmierereien hat jüngst ein 18-Jähriger in Weeze verübt. Ein betroffener Bürger hat nun erfahren, dass seine Anzeige nicht weiter verfolgt wird. Er ist von den Behörden enttäuscht.

Einige Monate ist es her, da trieb in Weeze ein Graffiti-Sprüher sein Unwesen. Von Anfang November bis Mitte Dezember tauchten auf Autos, Hauswänden, Telefonzellen und Stromkästen die Buchstaben "SAND" auf. Schließlich konnte ein 18-Jähriger als Täter ermittelt werden. Sieben Strafanzeigen lagen vor.

Auch Hartmut Heller (Name von der Redaktion geändert) und seine Frau haben Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Als die Ehefrau jüngst bei der Staatsanwaltschaft Kleve anrief, wurde ihr mitgeteilt, die Anzeige werde aus verfahrenstechnischen Gründen nicht weiter verfolgt.

Sorge vor Racheakten

Heller bleibt nun höchstens die Möglichkeit, den Täter zivilrechtlich vor den Kadi zu zerren. Ein Schritt, den er nicht gern tut. Er macht sich Sorgen, dass aus dem Umfeld des Sprayers Racheakte kommen könnten. "Am Ende schmeißt uns jemand die Fenster ein. Womöglich müssen wir dann mehr bezahlen, als wir an Schadenersatz kriegen", sagt er. Von Justiz und Polizei ist er enttäuscht, fühlt sich allein gelassen.

Bei der Staatsanwaltschaft Kleve gibt es zu dem konkreten Fall keine Auskunft. Sprecher Günter Neiffer weist aber darauf hin, dass die zivilrechtlichen Seite des Falles – also der Schadenersatz – und die strafrechtliche Verfolgung nichts miteinander zu tun haben. Fazit: Erleidet ein Bürger wie Hartmut Heller einen Schaden, muss er den Verursacher schon selber vor den Richter bringen. Das bestätigt auch Heinz van Baal, der Sprecher der Kreispolizeibehörde: "Man muss trennen zwischen dem Strafanspruch des Staatsanwaltes und den zivilrechtlichen Schäden." Hinzu kommt, dass der Täter strafrechtlich bis zum 21. Lebensjahr unter die Kategorie "Heranwachsender" fällt. "Das bedeutet, dass nicht automatisch das Erwachsenenstrafrecht zur Geltung kommt", erklärt Neiffer. Es komme auf den Einzelfall an. Geprüft werde zum Beispiel, ob eventuell eine "Entwicklungsstörung" vorliege.

Für einen Geschädigten mag das wie Hohn klingen. Verbitterung sei aber keine Lösung, sagt Johannes Meurs, der Opferschutzbeauftragte der Kreis Klever Polizei. "Wichtig ist, dass man sich nicht in etwas verrennt", sagt er. Ist der Verursacher ein junger Mensch, werde oft der Weg des Täter-Opfer-Ausgleichs beschritten. "Das kann so aussehen, dass der Täter den Schaden beseitigt oder Sozialstunden ableistet."

Dass Bürger ein diffuses Angstgefühl haben, wenn sie gegen einen Täter juristisch vorgehen, sei nicht ungewöhnlich. "Jüngst gab es den Fall einer Dame aus Goch, deren Auto ständig zerkratzt wurde." Das Problem sei aber gelöst worden.

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(RP)
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