Kevelaer Inklusion: Kevelaer und Geldern klagen gegen das Land NRW

Kevelaer · / GELDERN (zel / szf) Kevelaer und Geldern gehören zu den Kommunen, die Beschwerdeführer bei einer Klage gegen das Land NRW sind. Im Kern geht es darum, das Land bei den Kosten für die Umsetzung der Inklusion in die Pflicht zu nehmen. Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention können Kinder mit Förderbedarf jetzt Regelschulen besuchen. Die Kosten dafür bleiben aber zu großen Teilen an den Kommunen hängen.

"Damit diese Kinder am Regelunterricht teilnehmen können, müssen sie von Inklusionshelfern betreut werden", erläutert Kevelaers Sozialdezernent Marc Buchholz. Aktuell arbeiten an der Gesamtschule und den Grundschulen in Kevelaer 34 solcher Helfer. Weil weitere Kinder mit Förderbedarf aufgenommen werden, wird die Zahl in 2017 auf 45 steigen. Aktuell fallen dafür für die Stadt Kevelaer bereits 360.000 Euro an Zusatzkosten an, für 2017 kalkuliert Buchholz mit 540.000 Euro. Sollte die Entwicklung so weitergehen, geht Buchholz auf dauer von Kosten von einer Million Euro zusätzlich aus.

Im Gegenzug zahle das Land an Kevelaer lediglich 35.000 Euro Investitionskostenzuschuss und 9000 Euro für Personal. "Das deckt nie und nimmer unsere tatsächlichen Kosten", sagt der Sozialdezernent. Er könne genau benennen wie hoch der Aufwand der Kommune für die Inklusion ist. Diese Kosten wolle man vom Land zurück bekommen.

Gelderns Sozialdezernent Helmut Holla wollte die Sache gestern mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. Vor allem wollte er keine Zahlen nennen.

Sein Kevelaerer Kollege Buchholz hingegen erklärte, er freue sich, dass es nun zur Verhandlung komme. In der soll am 13. Dezember vor dem Verfassungsgericht Münster erst einmal geklärt werden, ob die Beschwerde zugelassen wird.

(RP)
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