Kevelaer Messerstecher: kein Gutachten

Kevelaer · Das von der Verteidigung geforderte Gutachten im Prozess wegen eines versuchten Totschlags hat die Strafkammer des Schwurgerichts am Klever Landgericht gestern abgelehnt. Der Angeklagte aus Weeze hatte im Verfahrensverlauf bereits zugegeben, seine heutige Ex-Freundin in ihrer Kevelaerer Wohnung am frühen Morgen des 7. Juli mit einem Messer verletzt zu haben, bestritt dabei aber eine Absicht. Er sei bei einem Gerangel mit seinem Cousin mit dem Messer in der Hand hingefallen und auf die Frau gestürzt, sagte der Angeklagte. Ob diese Version zutreffen kann, wollte sein Verteidiger Karl Scholten in einem Gutachten geklärt wissen.

 Der Mann aus Weeze (l.) muss sich vor Gericht verantworten.

Der Mann aus Weeze (l.) muss sich vor Gericht verantworten.

Foto: Stade

Dies lehnte das Gericht mit der Begründung, dass es nicht notwendig sei, jetzt jedoch ab. Beim nächsten Prozesstag am 13. Februar werden allerdings noch zwei Mediziner, welche die Verletzungen des Opfers angesehen haben, im Zeugenstand zur Sache befragt. Ob an dem Tag auch schon plädiert werden kann, ist noch ungewiss.

(pets)
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