Kevelaer Mildere Urteile für Überfall auf Rentner

Kevelaer · Im aufgerollten Prozess gegen fünf junge Täter aus Bergheim, Straelen und Weeze, die einen 81-Jährigen in seinem Haus überfielen, verhängten die Richter niedrigere Strafen als im vergangenen Jahr. Die Tötung sei nicht geplant gewesen.

 Die Angeklagten wurden bereits im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger gingen in Revision. Das öffentliche Interesse war groß.

Die Angeklagten wurden bereits im vergangenen Jahr zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger gingen in Revision. Das öffentliche Interesse war groß.

Foto: THOMAS LAMMERTZ

Gestern erging das Urteil im neu aufgerollten Prozess um den gewaltsamen Tod eines 81-jährigen Rentners in St. Tönis. Die Angeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Schwurgerichtskammer des Krefelder Landgerichts ging nicht von Mord aus. Vier Angeklagte wurden wegen Raubes mit Todesfolge zu Jugendstrafen von sechseinhalb bis sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Der fünfte Täter muss wegen besonders schweren Raubes sechs Jahre ins Gefängnis. Er wurde als Erwachsener verurteilt. Der Richter sprach von einer extrem niederträchtigen Tat.

Im Oktober 2014 hatten die Angeklagten dem Rentner aufgelauert und ihn überwältigt, als er Einkäufe aus dem Baumarkt in sein Haus an der Grenzstraße trug. Vier der fünf Täter seien im Haus gewesen, sie beteiligten sich alle an der Misshandlung des Opfers. Der Mann wurde geschlagen, getreten, mit einem Elektroschocker gequält, und sein Hals wurde überstreckt. "Die Tat war von ganz hoher krimineller Energie gekennzeichnet", folgerte der Richter. Die widersprüchlichen Angaben der Angeklagten überzeugten nicht. Wenn man die Einlassungen betrachte, müsse man sich fragen, warum der Rentner überhaupt starb, hieß es in der Urteilsbegründung. Dennoch seien die Geständnisse positiv zu werten.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der Tipp zu dem Überfall von einem Verwandten eines der Angeklagten kam. Demnach sollten 100.000 Euro im Tresor des Mannes liegen. Der Tippgeber habe für die Information die Hälfte der Beute haben wollen.

Sicher sei, dass alle fünf vom Elektroschocker wussten. Allen sei klar gewesen, dass das Gerät eingesetzt werden sollte. Der Mann sei misshandelt worden, um an den Tresorschlüssel zu gelangen und ihm möglicherweise die Ersparnisse seines ganzen Lebens zu nehmen. Das Geschehen habe sich über 20 Minuten lang hingezogen. Die Tötung sei zuvor aber nicht geplant gewesen. Auch ein billigendes in Kauf nehmen des Todes bestätige sich nicht. Der heute 24-Jährige war zur Tatzeit schon erwachsen. Er hatte versucht, die Verantwortung von sich zu schieben. Er habe im Auto gesessen und Magenschmerzen gehabt. Daher habe er sich nicht vom Tatort entfernen können. "Die Einlassung hat mit der Wahrheit nicht allzu viel zu tun", so der Richter. Es sei vielmehr so, dass er zwar nicht in Erscheinung treten, aber dennoch an der Beute partizipieren wollte.

Zwei der Täter waren noch jünger als 18 Jahre. Auf sie musste zwingend das Jugendstrafrecht angewendet werden. Bei zwei weiteren hielt das Gericht sich an die Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe. Dennoch müsse man sagen, dass deren Beurteilung im Fall der heute 23 Jahre alten Madonna R. wenig hilfreich war. Bei ihr habe man das Jugendstrafrecht mit Zweifel angewendet.

Die junge Frau aus Bergheim sei keinesfalls "nur das Mädchen, das mitläuft". Sie habe den Mann mit dem Elektroschocker gequält und Anweisungen erteilt.

Die Staatsanwältin hatte gegen die Jugendlichen die Verhängung von Freiheitsstrafen zwischen acht und neun Jahren wegen Mordes beantragt, für den Erwachsenen hielt sie acht Jahre Haft für angemessen.

(RP)
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