Kevelaer Parkgebühren in Goch werden neu geregelt

Kevelaer · Zum 1. Februar tritt, wie bereits berichtet, eine Änderung der Parkgebührenordnung in Goch in Kraft. Die Neuerungen in der Übersicht: Es gibt keine Höchstparkdauer mehr. Auf allen bewirtschafteten Parkflächen ist die Parkzeit damit unbegrenzt. Die Kurzzeitparkzone auf der Steinstraße wird abgeschafft. Auch hier kann dann ganztägig mit Parkticket geparkt werden. Ermäßigte Monats- beziehungsweise Jahresparkscheine für Anwohner kosten zehn Euro (Monatsticket) und 100 Euro (Jahresticket). Sie gelten auf allen bewirtschafteten Parkplätzen. Monats- beziehungsweise Jahressparkscheine für Jedermann gibt es zum Preis von 20 Euro (Monatsticket) und 200 Euro (Jahresticket). Sie gelten auf dem Klosterplatz, dem Parkplatz am Kastell, dem Frauentorplatz / Schweinemarkt und auf der Parkpalette "Hinterm Engel". Monats- und Jahresparkscheine sind beim Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Eine besondere Regelung für Schüler des Berufskollegs entfällt mit Verweis auf den Monats- und Jahresparkschein für Jedermann.

Ein Ticket für ganztägiges Parken kostet fpnf Euro. Ein kostenfreies Parkticket über die Brötchentaste gilt zehn Minuten. Das so genannte Abparken von Parktickets (fliegender Parkschein) ist im gesamten bewirtschafteten Bereich möglich. Das bedeutet, wer zum Beispiel auf der Bahnhofstraße ein Parkticket zieht, kann noch nicht verbrauchte Restparkzeit des Tickets auch an anderen Straßen nutzen. Informationen zur Parkgebührenregelung in Goch gibt es auch im Internet bei www.goch.de.

(RP)
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