Kevelaer Partnerin geschlagen und gequält: fünf Jahre Haft

Kevelaer · Zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung ist gestern in der Fortsetzungsverhandlung vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichtes Kleve ein 47-jähriger Ungar aus Cloppenburg verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, in mehreren Fällen in Cloppenburg und Kevelaer körperliche Übergriffe, teilweise unter Einsatz eines Baseballschlägers und eines Fleischermessers, auf seine Lebensgefährtin verübt zu haben.

Seit 2011 lebte der Angeklagte mit seiner Lebensgefährtin, die er seit mehr als 20 Jahren kennt und mit der er ein angenommenes und drei gemeinsame Kinder hat, in Deutschland. Ab da war die Lebensgemeinschaft vom Auf und Ab geprägt, vor allem die Eifersucht des Angeklagten war Grund für die gefährlichen Übergriffe. Es kam zum erheblichen Gewalteinsatz mit schlimmen Folgen für die Frau.

Damit die Kinder diese Übergriffe nicht mitbekommen, fuhr er mit der Frau in ein seinem Wohnort nahegelegenes Waldgebiet, wo er seine Frau dann misshandelte. Unter anderem wurde die Frau mit Ohrfeigen, Tritten und Faustschlägen traktiert. Ein Versuch, während der Autofahrt mit einem Baseballschlager zuzuschlagen, misslang glücklicherweise, weil der Mann das Fahrzeug gegen den Bordstein lenkte und beschädigte, als die Frau zu fliehen versuchte.

Bei der nächsten Tat waren die Angriffe so schlimm, dass die Geschädigte zeitweise in Ohnmacht fiel. Er fesselte ihre Hände und drohte, sie an der Anhängerkupplung zu Tode zu schleifen. Einen Stich mit einem Fleischermesser ins Bein versetzte der 47-Jährige seiner Lebensgefährtin bei der dritten Fahrt in den Wald. Die Frau zog dann zu ihrer Schwester nach Kevelaer, wo er sie aber fand und es am 27. Januar dieses Jahres zu einem neuen Gewaltausbruch des Angeklagten kam. Er zwang sie mittels eines Messers, ihre Sachen zu packen und ihm zu folgen. Sie bekam einen Faustschlag ins Gesicht, und er drohte, ihr die Kehle durchzuschneiden. "Über den Kapellenplatz zog er seine Lebenspartnerin zum Auto. Selbst in der Öffentlichkeit kam es zu diesen Gewaltanwendungen", sagte Richter Gerhard van Gemmeren. Als die Frau versuchte, zu fliehen, zog der Angeklagte sie an Haaren und Beinen zum Auto zurück. "Zunächst sahen sich das viele Passanten nur an, wohl aus Angst, selbst betroffen zu werden. Als dann doch einige eingriffen, floh der Angeklagte", so der Richter.

Richter van Gemmeren konnte keine strafmildernden Fakten für den Angeklagten erkennen, zumal er bereits vorbestraft war, unter anderem auch wegen Körperverletzung. "Und die letzte Tat auf dem Kapellenplatz fand unter laufender Bewährung statt." Schlimm sei vor allem auch, dass die psychischen Folgen für die Frau erheblich seien.

(moha)
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