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Kevelaer Raubmord-Prozess beginnt stockend

Kevelaer · Seit gestern stehen fünf junge Leute vor Gericht, die in St. Tönis einen 81-Jährigen ausgeraubt und getötet haben sollen.

Knapp ein Jahr nach dem brutalen Raubmord an einem Rentner in St. Tönis hat gestern der Prozess gegen die fünf mutmaßlichen Täter begonnen. Vier der Angeklagten haben die deutsche, einer die serbische Staatsbürgerschaft. Die Angeklagten wohnten zuletzt in Straelen, Bergheim und Weeze.

Vor dem Krefelder Landgericht konnte gestern aber nicht einmal die Anklageschrift verlesen werden - denn die Verteidiger sorgten für Verzögerungen. Schon an der Einlassschleuse des Gerichtsgebäudes drängen sich die Besucher und nehmen zum Teil lange Wartezeiten auf sich. Der große Sitzungssaal des Krefelder Landgerichts reicht bei Weitem nicht aus, um allen Zuschauern Platz zu bieten. Auch die Familie des Opfers ist gekommen, drei von fünf Kindern des Getöteten und Enkel. Einem solchen Andrang muss das Gericht selten standhalten. Auch Fernsehteams sind zahlreich vertreten und warten mit Kameras, als die fünf Angeklagten durch eine Hintertür in den Saal geführt werden: vier junge Männer und eine Frau, die sich als einzige mit einer Kapuze gegen die Kameras schützt. Fünf junge Menschen, sportlich gekleidet, zum Teil in Markenkleidung, dunkle Haare, dunkle Augen, leicht gebräunter Teint. Gelegentlich richten sich ihre Blicke zum Publikum.

Ihnen wird eine grausame Tat vorgeworfen: Sie sollen einen 81-Jährigen am 1. Oktober 2014 in dessen Haus an der Grenzstraße in St. Tönis misshandelt und ermordet haben. Aus Habgier, heimtückisch und um eine andere Straftat, nämlich den Raub, zu verdecken. Zwischen 16 und 21 Jahre alt waren sie, als sie den Raubmord in Tönisvorst begangen haben sollen. Lediglich einer von ihnen soll während der Tat im Auto gewartet haben. Die anderen sollen den Rentner unter Schlägen und Tritten zur Herausgabe des Tresorschlüssels gezwungen haben. Auch soll das Opfer mit Stromstößen aus dem Elektroschocker traktiert worden sein. Ein Nachbar hatte ihn kurz darauf gefunden und den Rettungswagen gerufen. Der Mann starb jedoch später im Krankenhaus.

Acht Verteidiger sind anwesend, hinzu kommt ein weiterer für die Nebenklage. Das Gericht muss über einen Antrag des Verteidigers der Angeklagten aus Bergheim beraten. Er hatte schon vorab einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt. Allein durch die Zulassung der Klage zeige sie ihre Befangenheit - ein ungewöhnliches Anliegen der Verteidigung. Es sei in der Prozessordnung so vorgesehen, dass das Hauptverfahren auch durch den Richter geführt werde, der die Klage zulasse, erläutert später der Pressesprecher. Den Antrag zulassen oder abweisen muss nun aber eine andere Kammer des Landgerichts. Die Entscheidung wird am morgigen Mittwoch verkündet.

(RP)
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