Weeze Schiedsleute: Damit der Gang zum Gericht nicht nötig ist

Weeze · Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Personen wahr, die vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt werden. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung sowie Sachbeschädigung), muss erst die Schiedsperson herangezogen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vorgeschrieben ist.

Der Rat der Gemeinde Weeze hat Heinz-Wilhelm Beumeler zum Schiedsmann und Simone Pennington für weitere fünf Jahre zur stellvertretenden Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Weeze gewählt.

Bürgermeister Ulrich Francken dankte Wilhelm Heißing für seine zehnjährige Tätigkeit als Schiedsperson und Simone Pennington für ihre fünfjährige Tätigkeit als stellvertretende Schiedsperson für die Gemeinde Weeze. Heißing hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Streitigkeiten zwischen Weezer Bürgern schlichten können und somit maßgeblich dazu beigetragen, dass gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden konnten. Den neuen Schiedspersonen wünschte Bürgermeister Francken für ihre verantwortungsvolle Aufgabe allzeit eine glückliche Hand: "Ich hoffe, dass die Bürger, die Ihre Dienste in Anspruch nehmen werden, von dem Leitgedanken ,Schlichten statt richten' getragen werden."

(RP)
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