RP-Serie Altersvorsorge (2) So baut man Vermögen für später auf

Kevelaer · Gute Nachricht für Sparer: Der Staat kann die Bürger genauso bei der Altersvorsorge unterstützen wie der Arbeitgeber. Je nach individueller Situation kann ein Riester-Vertrag oder eine betriebliche Vorsorge sinnvoll sein. Oder beides.

 Expertenrunde: Hans-Dieter Wey (Sparkasse Straelen), Astrid Hölsken (Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) und Andreas Molderings (Sparkasse Krefeld in Geldern).

Expertenrunde: Hans-Dieter Wey (Sparkasse Straelen), Astrid Hölsken (Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) und Andreas Molderings (Sparkasse Krefeld in Geldern).

Foto: Gerhard Seybert

Geldern/GOCH/STRAELEN Wer im Alter einen gewissen Lebensstandard halten will, sollte sich schon früh mit dem Thema Vermögensaufbau beschäftigen. Eine gute Nachricht für den Sparer: Stellt er es clever an, steht er nicht alleine da. Denn der Staat unterstützt seine Bürger bei der Altersvorsorge, und auch der Arbeitgeber kann seinen Teil dazu beitragen.

Expertenrunde: Hans-Dieter Wey (Sparkasse Straelen), Astrid Hölsken (Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) und Andreas Molderings (Sparkasse Krefeld in Geldern).

Expertenrunde: Hans-Dieter Wey (Sparkasse Straelen), Astrid Hölsken (Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) und Andreas Molderings (Sparkasse Krefeld in Geldern).

Foto: Gerhard Seybert

Andreas Molderings, Vertriebsleiter Versicherungen bei der Sparkasse Krefeld in Geldern, schätzt die Vorteile der Riester-Verträge. "Mit rund 15,9 Millionen Verträgen ist diese Form der privaten Altersvorsorge inzwischen bei einem großen Teil der Bundesbürger etabliert. Das hat auch einen guten Grund - nämlich die beachtliche staatliche Förderung der Riester-zertifizierten Rentenversicherungen, der Fonds- und Banksparpläne sowie der Wohn-Riester-Verträge", sagt Molderings.

Expertenrunde: Hans-Dieter Wey (Sparkasse Straelen), Astrid Hölsken (Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) und Andreas Molderings (Sparkasse Krefeld in Geldern).

Expertenrunde: Hans-Dieter Wey (Sparkasse Straelen), Astrid Hölsken (Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze) und Andreas Molderings (Sparkasse Krefeld in Geldern).

Foto: Gerhard Seybert

Astrid Hölsken, Kundenberaterin bei der Sparkasse Goch-Kevelaer-Weeze, gibt einen kleinen Einblick in die Riester-Förderung: "Die Höhe der staatlichen Zulagen richtet sich nach der Höhe der jährlich zurückgelegten Summe, dem Vorjahreseinkommen und der Zahl sowie dem Alter der Kinder. So gibt es als Grundzulage jährlich bis zu 154 Euro pro förderberechtigter Person. Hinzu kommen pro Kind, für das Kindergeld oder der steuerliche Kinderfreibetrag zusteht, bis zu 185 Euro im Jahr, für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, sogar bis zu 300 Euro." Damit auch junge Menschen einen Anreiz hätten, früh an die Altersvorsorge zu denken, gewährt der Staat laut Hölsken Vertragseinsteigern unter 25 Jahren einen einmaligen Einsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Gerade für Geringverdiener sei Riester attraktiv. Bereits ab einem Sockelbetrag von 60 Euro Eigenanteil im Jahr ist Riester-Sparen möglich. "Die hat man schnell übrig. Das gilt auch für junge Leute. Man sieht: Es gibt wirklich keinen Grund, nicht schon in jungen Jahren mit der Altersvorsorge anzufangen", erklärt Molderings.

Ein zusätzlicher Aspekt: "Kein Steuerzahler sollte vergessen, seine Riester-Aktivitäten in der Steuererklärung anzugeben", betont Hölsken. Das Finanzamt prüfe dann, ob die Sparbeiträge einschließlich Zulagen bei Berücksichtigung als Sonderausgabe einen höheren Steuervorteil bringen als die schon gutgeschriebenen Zulagen. "Das kann zum Beispiel bei einem Alleinstehenden ohne Kind mit einem Jahreseinkommen von 52 250 Euro rund 650 Euro im Jahr zusätzlich einbringen. Er selbst hat nur die Grundlage von 154 Euro erhalten. Der selbe Steuerzahler mit einem vor 2008 geborenen Kind wäre mit rund 400 Euro zusätzlicher Steuerersparnis dabei", erläutert Astrid Hölsken.

Auch den Arbeitgeber kann man einspannen, um eine Extra-Rente aufzubauen. "Für Angestellte ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine sinnvolle Ergänzung. Oft beteiligen sich der Arbeitgeber und der Staat durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit", sagt Hans-Dieter Wey, Vermögensberater von der Sparkasse Straelen. Das funktioniert so: Aus dem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber eine feste Summe in den bAV-Vertrag ein. Beiträge von bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sind dabei steuer- und sozialabgabenfrei. Im Jahr 2014 sind das 2856 Euro. Zusätzlich sind bis 1800 Euro jährlich ebenfalls steuerfrei möglich. "Bietet der Arbeitgeber dagegen selbst keine betriebliche Altersvorsorge an, kann der Arbeitnehmer per Entgeltumwandlung selbst die Initiative ergreifen", sagt Wey.

Netto mache sich also nur ein Teil der Einzahlungen für den Arbeitnehmer bemerkbar.

(RP)
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