Weeze Unwetter: kein Geld vom Land für Weeze

Weeze · Die Soforthilfe für Landwirte und Privatleute gibt es nur für fünf Kommunen im Kreis und einen bestimmten Zeitraum. Die CDU hatte das kritisiert und eine Anfrage gestellt. Das Land bleibt aber bei der Regelung.

 Der Regen hatte im Juni die Straßen unter Wasser gesetzt.

Der Regen hatte im Juni die Straßen unter Wasser gesetzt.

Foto: Schüller

/ KEVELAER Noch immer warten auch in Kevelaer Landwirte auf die Soforthilfe nach dem Unwetter. Wie berichtet, hat das Land eine Entschädigungssumme für Opfer des Starkregens versprochen. 253 Bauern hatten im Kreis einen Antrag auf Soforthilfe gestellt. 84 davon sind bewilligt worden, bei 149 Landwirten wartet die Kreisverwaltung noch auf die Erklärung der Landwirte, dass ihre EU-Beihilfe (DE-Minimis) in den vergangenen zwei Jahren 15.000 Euro nicht überstiegen habe. Außerdem musste der Kreis 20 Landwirten eine Ablehnung schicken - sie wohnen nämlich nicht in den fünf Kommunen, für die das Land Entschädigung zahlt. Nur wer in Kevelaer, Rees, Straelen, Uedem und Wachtendonk wohnt, darf auf Soforthilfe hoffen. Das hatte für viel Kritik gesorgt und Proteste beim Land. Offenbar ohne Erfolg. Denn weiterhin sollen nur Privatleute und Landwirte aus den betreffenden fünf Kommunen Geld bekommen.

Für Kämmerer Johannes Peters von der Gemeinde Weeze unverständlich. "Es ist schon enttäuschend, dass hier solche Unterschiede gemacht werden. Schließlich macht das Wasser ja nicht vor Gemeindegrenzen Halt."

Weeze war beim ersten Unwetter recht glimpflich davon gekommen, beim zweiten Ende Juni allerdings standen viele Flächen unter Wasser. Daraufhin hatten sich auch viel Landwirte bei der Gemeinde gemeldet, denen man aber mitteilen musste, dass es vom Land nichts gibt. Denn gezahlt wird nur für Schäden in der Zeit vom 31. Mai bis 8. Juni. "Es ist den Landwirten doch auch gar nicht zu vermitteln, warum es beim ersten Unwetter Sonderhilfe gibt und einen Monat später im gleichen Fall dann nichts gezahlt wird", sagt Peters. Weezes Bürgermeister Ulrich Francken hatte zur Unwetterthematik auch einen Brief ans Land geschickt und das Verfahren kritisiert.

Die CDU-Landtagsabgeordnete Marie-Luise Fasse stellte dazu eine kleine Anfrage an das Land. Konkret hatte Fasse gefordert, sowohl den 30. Mai, als auch den Zeitraum ab dem 23. Juni in den für Soforthilfen relevanten Zeitraum einzubeziehen. Wer gleich zweimal betroffen war, hat ebenso Pech wie die Landwirte: Eine Erhöhung für die Betroffenen verweigere die rot-grüne Landesregierung. "Die Zahlungen an die Landwirte müssen den Realitäten angepasst werden", hat auch die CDU-Landtagskandidatin Charlotte Quik gefordert. Kritik an der Fünf-Kommunen-Regelung war auch von den Landwirten gekommen. Bestimmte zeitliche und räumliche Kriterien seien ausschlaggebend dafür gewesen, welche Kommunen für die Soforthilfe vorgesehen werden, erläuterte Marlen Mailänder vom Innenministerium. Man habe den Regionen helfen wollen, die besonders große Belastungen gehabt hätten. "Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen", heißt es im Erlass des Innenministeriums. Zudem müssten die Schäden im Zeitraum 31. Mai bis 8. Juni liegen.

Das Land arbeite gerade an einer Richtlinie, um festzulegen, wie in der Zukunft mit solchen Härtefällen umzugehen sei.

(RP)
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