Weeze Weezer Rathaus hilft Bürgern beim Wohngeld

Weeze · Mit Beginn des Jahres 2016 sind die neuen Regeln des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten. Durch Anhebung der Einkommensgrenzen wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich ausgeweitet. Auf diese Verbesserung weist die Gemeindeverwaltung Weeze hin. Für viele Bürger mit entsprechend geringem Einkommen bedeutet diese Novelle eine deutliche Verbesserung, um einen Zuschuss zur Miete oder zur Belastung (bei Eigentum) zu erhalten.

Durch die Wohngeldreform wurden nicht nur die Tabellenwerte (Höhe des zu bewilligenden Wohngeldes) um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Auch die zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge, die regional unterschiedlich gestaffelt sind, sowie die Einkommensgrenzen wurden spürbar angehoben.

Ob Personen aus Weeze anspruchsberechtigt sind, erfahren sie bei der Gemeindeverwaltung. Wohngeld können sie nur erhalten, wenn sie einen Antrag stellen. Antragsformulare und Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde Weeze, (www.weeze.de unter ,Wohngeld/Dienstleistungen') abzurufen. Weiterhin liegen Informationen und Antragsformulare im Rathaus aus.

Wer eine persönliche Beratung wünscht, sollte an die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle im Rathaus wenden: Monika Peters, Telefon 02837 910155, Zimmer 7, E-Mail monika.peters@weeze.de, und Ivonne Fietkau-Buhl, Telefon 02837 910156, Zimmer 7, E-Mail ivonne.fietkau-buhl@weeze.de stehen hier zur Verfügung.

"Zur besseren Förderung der Mietsituation und zur Eigentumsbildung von Personen mit geringem Einkommen sollten sie sich jetzt informieren und das Angebot der Beratung und Hilfe bei der Antragstellung nutzen", so Bürgermeister Ulrich Francken abschließend.

(RP)
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