Weeze Wenn die Wahl zur One-Man-Show wird

Weeze · Weezes Bürgermeister Ulrich Francken tritt bei der Wahl vermutlich nur gegen sich selbst an. Es deutet sich die seltene Konstellation an, dass es in einer Gemeinde keinen Gegenkandidaten gibt. Für den Fall gibt es klare rechtliche Vorgaben.

Weeze: Wenn die Wahl zur One-Man-Show wird
Foto: Seybert, Gerhard (seyb)

2001 war Ulrich Francken zum ersten Mal als Bürgermeister in Weeze angetreten und hatte nur ganz knapp gewonnen. Bei der Wiederwahl 2009 setzte er sich dann schon deutlicher durch. Und bei seiner dritten Bewerbung ist der Sieg vermutlich schon sicher, bevor überhaupt abgestimmt wurde.

Derzeit sieht es nämlich danach aus, dass CDU-Mitglied Francken am 13. September der einzige Kandidat sein wird. Weezes SPD-Chef Norbert Thul bestätigte jetzt noch einmal, dass die Genossen keinen eigenen Bewerber in den Wahlkampf schicken werden. "Mitgliederversammlung und Vorstand sind sich darin einig", sagt er. Die SPD hatte einen Wunschkandidaten im Auge, der winkte aber ab. Mit dem Hinweis, dass die Chancen derzeit gegen Francken ohnehin nicht gut seien, da es die großen brisanten Themen nicht gebe, um gegen einen Amtsinhaber zu punkten. "Wir werden aber keine Empfehlung für Herrn Francken aussprechen", sagt Thul.

Francken selbst ist es gar nicht so recht, allein auf weiter Flur zu sein. "Mit einem Gegenbewerber gibt es einen Herausforderer, mit dem man sich messen kann." So ist jede Stimme, die er nicht bekommt, eine Stimme direkt gegen ihn und nicht für einen anderen. Wahlkampf als Schattenboxen gewissermaßen.

Für den seltenen Fall, dass nur ein Kandidat antritt, gibt es im Wahlgesetz genaue Regelen. Die RP listet die wichtigsten Fragen auf.

Findet bei nur einem Bewerber eine "echte" Wahl statt?

Klare Antwort: Ja. Ein solcher Fall ist im Kommunalwahlgesetz unter § 46c geregelt. Dort heißt es: Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat. Konkret bedeutet das, dass die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf den Kandidaten fallen müssen. Wie viel Prozent der Bürger zur Wahl gehen, spielt dabei keine Rolle.

Wie sehen die Stimmzettel aus?

Damit die Bürger überhaupt eine Wahl haben, gibt es einen besonderen Stimmzettel. Darauf ist der Name des Bewerbers verzeichnet sowie seine Partei. Möglich ist auch, dass die Parteien, die ihn unterstützen, mit aufgeführt werden. Darunter können die Wähler dann mit "Ja" oder "Nein" über den Bewerber abstimmen. Wenn nichts angekreuzt wird oder beides, ist die Stimme ungültig. Das ist dann keine Gegenstimme. Auch handgeschriebene Bemerkungen auf dem Wahlzettel wie "Der Bürgermeister ist doof" gelten nicht als Gegenstimme, sondern als ungültiges Votum.

Ist eine bestimmte Wahlbeteiligung nötig, damit die Wahl gültig ist?

Nein. Das so genannte Quorum ist im Frühjahr 2013 weggefallen. Bis dahin war vorgeschrieben, dass der Bewerber nicht nur die Mehrheit der Stimmen bekommen muss, sondern zusätzlich mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für ihn stimmen müssen. Jetzt würde es theoretisch reichen, wenn der Bewerber als einziger zur Wahl geht und sich selbst wählt. Diese Änderung könnte durchaus von großer Bedeutung sein, da viele damit rechnen, dass es nur eine geringe Wahlbeteiligung gibt.

Bis wann können sich noch Gegenkandidaten melden?

Die Frist läuft noch bis zum 27. Juli. Bis dahin können weitere Kandidaten ihren Hut in den Ring werfen oder Parteien einen Wahlvorschlag einreichen.

Was ist, wenn der Einzelbewerber nicht die Mehrheit der Stimmen bekommt?

Ganz einfach: Dann hat er die Wahl verloren und ist nicht gewählt. Hat sich ein Amtsinhaber zur Wahl gestellt, bleibt er im Amt bis die Wahl wiederholt ist. Theoretisch könnte der Bewerber dann erneut antreten und sich dem Votum der Wähler stellen.

(RP)
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