Kevelaer Wenn Zeugenaussage gegen Sachbeweis steht

Kevelaer · Ein Beispiel zeigt, dass die Justiz Zeugenaussagen in Fällen von Unfallfluchten eine höhere Bedeutung zumisst als Sachbeweisen - zumindest zeitweise.

Ein in keiner Weise vorbestrafter Klever (Name und wesentliche Teile der Akten sind der Redaktion bekannt) wird aufgrund einer Aussage einer Minderjährigen von deren Vater der Unfallflucht angezeigt. Der Klever habe auf einem Parkplatz beim Aussteigen zweimal mit der Türe seines Wagens die Karosserie des Autos berührt, in dem die Minderjährige saß, und Schäden verursacht.

Nach eigener Aussage entfernt sich der Klever etwa zehn Minuten später vom "Unfallort". Zwei Stunden später steht die Polizei vor seiner Haustür, klebt den Pkw mit Spurfix-Folie ab und will so eventuelle Spuren sichern. Der Klever gibt in einer Aussage an, mit der Türe den anderen Wagen berührt zu haben. Dass er Schäden verursacht habe, sei ihm jedoch nicht bewusst. Auch die Tochter des Anzeigen-Erstatters habe ihn auf keine Schäden aufmerksam gemacht. Wochen später leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Klever ein, obwohl auf der Spurfix-Folie keine Lackpartikel zu finden waren.

Die Justizbehörde bietet eine Einstellung nach § 153 a ("Unterwerfung") an. Dies würde bedeuten der Klever zahlt eine Geldstrafe, bleibt aber weiterhin nicht vorbestraft. Doch der Klever lehnt ab, lässt es auf einen Prozess ankommen, der für ihn im Falle einer Verurteilung in vielerlei Hinsicht teuer werden kann. Die Justiz vertraut weiter den Zeugenaussagen mehr als den Sachbeweis "Spurfix-Folie". Der ermittelnde Staatsanwalt gibt ein Gutachten in Auftrag. Dessen Ergebnis ist eindeutig: Der Klever kann die Schäden nicht verursacht haben.

Der Staatsanwalt teilt dem monatelang unter Verdacht stehenden letztlich mit: "Das Verfahren habe ich wegen erwiesener Unschuld gemäß §170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt."

(dido)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Es muss nicht immer ein Neubau sein
Serie "die Eigenen Vier Wände", Präsentiert Von Den Sparkassen Geldern, Straelen, Goch-Kevelaer-Weeze Es muss nicht immer ein Neubau sein