Kevelaer Zweieinhalb Jahre Haft für Messerstecher

Kevelaer · Der Mann hatte auf einem Aldi-Parkplatz in Goch einen anderen niedergestochen. Das Opfer wäre fast gestorben.

War das, was Mitte Juni 2016 in Goch geschehen ist, versuchter Mord? Diese Frage musste am Klever Landgericht die Hilfsstrafkammer um Richter Martin Laux klären.

Der Angeklagte, ein 25-jähriger Albaner, hatte damals einen Landsmann auf dem Parkplatz des Discounters Aldi an der Gartenstraße mit einem Messer, das er in die Lunge seines Kontrahenten stach, lebensgefährlich verletzt. In einer Notoperation retteten Ärzte des Gocher Krankenhauses dem Opfer das Leben.

Nach Darstellung der Richter hatte das Geschehen ein Vorspiel: Zwei Monate zuvor war der Angeklagte in einer Gocher Shisha-Bar von Unbekannten "übelst verprügelt" worden, so Laux. Der 25-Jährige vermutete, dass zwei Landsmänner hinter diesem Überfall steckten. Als er die beiden dann auf dem Aldi-Parkplatz traf, kam es zu einem Streit. Der Angeklagte stach zwei Mal auf einen der beiden Kontrahenten ein. Dann ließ er von ihm ab. Einen weiteren Mann verletzte er mit einem Messerstich leicht. Schließlich hielt er auf der Flucht einen Autofahrer an, der dann die Polizei rief. Daraufhin wurde der Mann festgenommen.

Vor Gericht hatte der Angeklagte das Geschehen auf dem Aldi-Parkplatz so dargestellt, dass er aus Notwehr gehandelt habe. Das wollte ihm die Kammer jedoch nicht abkaufen. "Sie wurden beleidigt, dann wurden sie zornig, und sie sind ausgerastet", sagte der Vorsitzende zum Angeklagten. Dazu, dass die Situation so eskalierte, habe die erhebliche Alkoholisierung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt beigetragen. Mehr als 2,2 Promille Alkohol hatte der Albaner im Blut, zudem hatte er vor der Tat noch Cannabis geraucht. Die Kammer konnte nicht ausschließen, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes erheblich gemindert gewesen sei. In einem waren sich die Richter indes sicher: "Sie wollten niemanden töten", betonte Richter Laux.

Während die Staatsanwältin eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragte, plädierte der Verteidiger des Angeklagten auf zwei Jahre auf Bewährung. Die Kammer verhängte schließlich eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte hatte zuvor bereits angekündigt, dass er nach Verbüßung seiner Strafe einen Asylantrag in den Niederlanden stellen möchte.

(RP)
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