Kleve 32-Jähriger soll Drogen an Jugendliche verkauft haben

Kleve · Vor der Jugendkammer des Landgerichts Kleve musste sich gestern ein 32-Jähriger aus Emmerich verantworten, dem der Verkauf von Drogen an Minderjährige zur Last gelegt wird. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Zeit von Dezember 2015 bis März 2017 mindestens zwölf Mal in Emmerich, Kleve und Goch mit Drogen gehandelt, oder sich diese gewaltsam beschafft haben.

Da der Emmericher während des Ermittlungsverfahrens keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht hat, waren bei der gestrigen Hauptverhandlung sieben Zeugen geladen. Die Beweisaufnahme gestaltete sich jedoch schwierig. Während sich ein Zeuge kaum noch an den Tatzeitraum erinnern konnte und zudem angab, den Angeklagten nicht persönlich zu kennen, verweigerte ein anderer Zeuge mit Verweis auf ein ähnlich gelagertes Verfahren gegen ihn die Aussage.

Belastend war lediglich die Aussage eines dritten Zeugens, der angab, beim Angeklagten bereits Drogen gekauft zu haben. "Bekannte haben mir erzählt, dass man beim Angeklagten Drogen kaufen könne", sagte der 20-Jährige. So sei der Kontakt entstanden. Mehr als zwei Mal habe er den Emmericher nicht aufgesucht. Der Angeklagte sei in der Drogenszene aber bekannt: "Er ist der Haupttyp. Alle reden von ihm, weil er Drogen verkauft", sagte der Zeuge. Während der Befragung durch den Vorsitzenden der Strafkammer gab er zudem an, beim Angeklagten zwar Marihuana, jedoch keine harten Drogen wie Ecstasy-Tabletten gekauft zu haben. Diese wurden neben Marihuana, Heroin, Amphetamin und Haschisch in der Wohnung des Angeklagten bei einer Hausdurchsuchung Ende März diesen Jahres sichergestellt. Während der Verhandlung gab der Angeklagte an, diese dort nur zum Eigenkonsum, nicht jedoch zum Verkauf gelagert zu haben.

Da die Beweisaufnahme wegen zwei erkrankten Zeugen nicht abgeschlossen werden konnte, vertagte der Richter die Verhandlung. Zudem ordnete er die Erstellung eines medizinischen Gutachtens des Angeklagten an, um zu klären, ob der 32-Jährige überhaupt schuldfähig ist. Denn neben der Einnahme einer Vielzahl an Medikamenten gab der Emmericher an, auch selbst Drogen konsumiert zu haben. Laut Richter komme somit auch die Anordnung einer Entzugs-Therapie in Frage.

(maxk)
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