Kleve 68 Händler machen mit bei Ein- und Zwei-Cent-Aktion

Kleve · Apotheker müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel centgenau abrechnen.

Die Initiative des Klever City Netzwerkes, in den Geschäften der Stadt die Ein- und Zwei-Cent Münzen "abzuschaffen" hat bei den Geschäftsleuten inzwischen größeren Anklang gefunden. Zum Start beteiligten sich gestern laut Klaus Fischer, Vorstandsmitglied bei der Unternehmervereinigung Klever City Netzwerk, 68 Händler. Nach wie vor nehmen größere Unternehmen wie der Kaufhof, Saturn, H&M und der hagebaumarkt Swertz nicht an der Aktion teil, weil ihre Kassensysteme nicht darauf ausgelegt sind.

Die Apothekerkammer Nordrhein hat den Plan, in Kleve auf die Auszahlung von Ein- und Zwei-Cent Münzen zu verzichten, rechtlich geprüft und den Apotheken Handlungsanweisungen zur Verfügung gestellt. Demnach dürfen die Apotheken nicht auf- oder abrunden, wenn es um verschreibungspflichtige Medikamente geht. "Der Bereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel inklusive Zuzahlungen und Mehrkosten ist gesetzlich oder über die Berufsordnung für Apotheker geregelt und verlangt die Cent genaue Abrechnung", sagt Ulrich Schlotmann, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Kleve. Beim nicht preisgebundenen Sortimentes gebe es keine Probleme, Preisanpassungen durchzuführen.

Walter Heicks, Geschäftsführer der Heicks&Teutenberg-Bäckereien findet die Idee der "Abschaffung" der kleinen Münzen zwar gut, möchte sich dennoch nicht daran beteiligen. Er habe auch Filialen in anderen Orten und müsse eine einheitliche Buchführung vorweisen, gibt Heicks als Begründung an. Und er hegt eine Befürchtung: Kunden ließen sich das Abrunden zwar gerne gefallen, aber würden sich das Wechselgeld Cent genau auszahlen, falls der Betrag aufgerundet werden soll. Ein Beispiel: Kostet ein Brötchen 32 Cent, wird auf 30 Cent abgerundet. Liegt der Preis bei 33 Cent, wird auf 35 Cent aufgerundet. Der Kunde hat aber das Recht, sich auf 33 Cent auszahlen zu lassen.

(RP)
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