Kleve Ankläger fordert sieben Jahre Haft

Kleve · Im China-Bordell-Prozess haben Verteidiger und Staatsanwalt plädiert. Freiheitsstrafen hat der Ankläger gefordert und sich gegen eine Abschiebung der Täter ausgesprochen, da ihnen in der Volksrepublik die Todesstrafe drohen könnte.

 Die 9. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Christian Henckel (Mitte) möchte am 21. Februar das Urteil verkünden. Seit November leiten der Richter bereits den Prozess.

Die 9. Große Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Christian Henckel (Mitte) möchte am 21. Februar das Urteil verkünden. Seit November leiten der Richter bereits den Prozess.

Foto: Gottfried Evers

Ein emotionales Ende haben die Plädoyers im Verfahren am Klever Landgericht gegen fünf mutmaßliche Betreiber sogenannter "China-Bordelle" genommen: Zwei der insgesamt vier angeklagten Chinesinnen brachen erneut bitterlich in Tränen aus. In ihren abschließenden Worten entschuldigten sich alle Angeklagten für ihr Vergehen. Eine derzeit nicht in Untersuchungshaft sitzende Beschuldigte überraschte zudem mit einem Schwangerschafts-Geständnis.

Insgesamt ging es in dem seit November laufenden Prozess um eine Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben in Millionenhöhe und unerlaubtes Einschleusen von Ausländern zu gewerblichen Zwecken. Hinweise auf einen konkreten Menschenhandel hätten sich dabei allerdings nicht ausreichend erhärten lassen, sagte Staatsanwalt Hendrik Timmer in seinem Plädoyer. International könne das jedoch anders aussehen. "Da fällt viel mehr unter dem Begriff des Menschenhandels, worauf in China die Todesstrafe steht. Im Rahmen des Prozesses habe ich mitbekommen, dass die Angeklagten davor große Angst haben", so Timmer. Trotz der geforderten Strafen zwischen einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung sowie sieben Jahren Freiheitsstrafe, regte Timmer daher an, die Beschuldigten nicht abzuschieben. Die Verteidiger forderten mildere Verurteilungen.

Timmer fasste zum Abschluss des Verfahrens noch einmal die Organisationsstrukturen der Bordellbetriebe mithilfe einer Grafik zusammen. So habe im Mittelpunkt des Ganzen der Hauptangeklagte Zhiyuan Z. gestanden. Er habe bereits 2011 seinen Hauptclub in Essen eröffnet. Hinzugekommen seien bis 2015 weitere Clubs - darunter das Etablissement im Kranenburger Gewerbegebiet "Im Hammereisen" - und mehrere Modell-Wohnungen. In unregelmäßigen Abständen seien beide Betriebsarten immer wieder an unterschiedlichen Orten in der Bundesrepublik eröffnet, aber auch wieder geschlossen worden. Die angeklagte Halb-Schwester des Beschuldigten, Lifen L., habe zudem auch eigene Bordelle eröffnet.

Am Beispiel des Kranenburger Etablissements erklärte Timmer, wie die Betriebe aufgebaut gewesen seien: Z. sei der faktische Inhaber gewesen, während bis April 2015 die angeklagte Xia C. als offizielle Betreiberin geführt worden sei. Ab Juni 2015 habe Lifen L. diesen offiziellen Part übernommen. Alle Entscheidungen seien aber über den 52-jährigen Chinesen als faktischen Inhaber getroffen worden.

Innerhalb des Betriebes habe es sechs Prostituierte und einen Aufpasser beziehungsweise eine "leitende Prostituierte" gegeben. Selbstständig seien die Frauen aber nicht gewesen. "Die Arbeitsabläufe wurden von den Betreibern organisiert", war unter anderem ein Argument, das Timmer für diese Sichtweise hervorbrachte. Die Betreiber seien deshalb steuer- und sozialabgabepflichtig gewesen.

Der Düsseldorfer Staatsanwalt Stefan Willkon nahm währenddessen Bezug auf den Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Ausländern zu gewerblichen Zwecken. Die Angeklagten hätten es der Staatsanwaltschaft in dem Punkt leicht gemacht, sagte Willkon: "Sie haben Job-Angebote und Werbeanzeigen geschaltet, in denen stand, dass jede Dame mit oder ohne Aufenthaltstitel arbeiten darf." Daran hätten sich alle Angeklagten wirtschaftlich bereichern wollen. Die Staatsanwaltschaft sah außerdem den erschwerenden Umstand eines bandenmäßigen Vergehens als gegeben an, da drei oder mehr Leute zu einem großen Teil zusammen agiert hätten. Die Verteidigung hielt dies aufgrund einer teilweise familiären Verbindung aber nicht für erwiesen.

Das Urteil soll am 21. Februar ab 10 Uhr verkündet werden.

(pets)
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