Kleve/Bedburg-Hau Anwalt: Nächtliche Schlägerei aus Bedburg-Hau kommt vor Gericht

Kleve/Bedburg-Hau · Justiz ermittelt zwar weiter zu Ereignissen vom 9. August. Staatsanwalt plant aber laut Strafverteidiger Karl Haas, eine Anklageschrift einzureichen.

"Die Ermittlungen dauern an." So beschreibt der Sprecher der Klever Staatsanwaltschaft den Stand der Dinge im Fall eines 35 Jahre alten Ali B.. Der Algerier behauptet, in der Nacht zum 9. August an der Straße Bedburger Weide gegen 4 Uhr in einen Streit mit einer Gruppe von vier Männern und drei Frauen geraten zu sein, in dessen Verlauf er von einem der Männer durch Faustschläge an den Kopf schwer verletzt worden sei. Die Polizei hatte noch in der Tatnacht ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Nach der Berichterstattung über die Schlägerei, an der der 35-Jährige sich nicht "aktiv" beteiligt haben will, hatte sich ein 26-jähriger Bedburg-Hauer mit seiner Mutter bei der Polizei gemeldet und zugegeben, in einer "Notwehr-Situation" Ali B., der die Gruppe bedroht habe, mit der flachen Hand eine Backpfeife gegeben zu haben. Danach habe sich die Gruppe vom Tatort entfernt, um weiteren Ärger zu vermeiden. Weitere Zeugen oder Tatbeteiligte vernahm die Polizei erstmal nicht. Aussage stand gegen Aussage. Die Polizei leitete mit diesem Ermittlungsergebnis die Akte an die Anklagebehörde weiter.

Die Staatsanwaltschaft ordnete jedoch, nachdem der Anwalt des Algeriers, der Klever Strafverteidiger Karl Haas, öffentlich die Ermittlungen kritisiert hatte, weitere Ermittlungen an. Unter anderem vernahmen Polizeibeamte weitere Mitglieder der Gruppe, die mit dem Algerier in Streit geraten war.

"Das Ergebnis ist gut für meinen Mandanten", sagte Karl Haas in dieser Woche, nachdem er Einsicht in die Akte bekommen hatte. Der für den Fall zuständige Staatsanwalt, Dietmar Hirneis, habe ihm versichert, dass er bald Anklage gegen einen der Männer aus der Gruppe einreichen werde, die mit Ali B. in Streit geraten waren. In einem dann wahrscheinlichen Prozess werde es, so die Einschätzung des Strafverteidigers, um unterlassene Hilfeleistung, Falschaussage oder - was wahrscheinlicher sei - um Körperverletzung oder schwere Körperverletzung gehen.

Dass der Staatsanwalt eventuell zuvor noch ein Gutachten erstellen lassen will - diese Möglichkeit bestätigt auch der Sprecher der Behörde - nimmt der Anwalt gelassen zur Kenntnis. Dadurch könnte geprüft werden, ob die Verletzungen, die der Algerier in der Nacht zum 9. August erlitten hatte, nicht auch vom einem Sturz stammen könnten. Doch dies schließt Karl Haas aus. Ali B. habe schwere Verletzungen rund um das rechte Auge gehabt, aufgrund derer er auch operiert werden musste und bis heute noch leide. Diese könnten nur von einem Schlag herrühren. Bei einem Sturz wären nach der "Hutkrempen-Theorie" nur Verletzungen im Stirnbereich möglich, nicht aber an der tieferliegenden Augenpartie.

Strafverteidiger Haas meint: "Wichtig ist, dass die Sache vor Gericht kommt und geklärt wird. Was dann als Strafe dabei rauskommt, ist nicht mal das Wesentliche. Entscheidend ist, dass dem Täter die Leviten gelesen werden."

(RP)
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