Kleve Anwohner sollen die Schäden belegen

Kleve · Die Stadt reagiert auf die Vorwürfe von Bürgern der Waldstraße, deren Häuser beschädigt wurden.

 Die Waldstraße - seit Monaten wird hier mit Hochdruck gearbeitet.

Die Waldstraße - seit Monaten wird hier mit Hochdruck gearbeitet.

Foto: G. Evers

In der Montagausgabe der Rheinischen Post sind die Anwohner der Waldstraße zu Wort gekommen. Sie beklagen sich, dass durch die Sanierungsarbeiten der Straße ihre Häuser beschädigt worden seien. Jetzt kommt die Stadt Kleve zu Wort, die gestern auf die Vorwürfe reagierte.

Auf die Frage, ob es überhaupt Schäden an den Häusern gibt, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten stehen, erklärt die Verwaltung: Es gilt zu prüfen, ob nicht eine marode Bausubstanz auch die Ursache für Schäden war. Sprich: waren Wohngebäude eventuell schon vorher in einem ramponierten Zustand oder nicht.

Nicht einfach wird es, wenn die Bürger beweisen müssen, dass es tatsächlich die Arbeiten waren, die für Risse oder gesprungene Badezimmerkacheln verantwortlich waren. Denn, so die Stadt, die Anwohner müssen glaubhaft darlegen können, dass die Baumaßnahme den Schaden hervorgerufen hat. Die Verwaltung legt ebenfalls Wert auf die Feststellung, dass es wichtig sei, sich sofort zu melden, falls die Sanierungsarbeiten für die Beschädigungen verantwortlich sein sollten. Sprich: Wer länger wartet, könnte es schwerer haben, seine Ansprüche später geltend zu machen.

Ein Hinweis, den die Stadt in ihrer Stellungnahme hervorhob, sorgt bei einigen Anwohnern nahezu für genauso viel Ärger wie ein kaputtes Mäuerchen selbst. So wäre es hilfreich, wenn man Wände oder Badezimmerkacheln im Vorfeld der Bauarbeiten fotografiert hätte, um belegen zu können, dass vor Beginn der Baumaßnahme noch alles in Ordnung war. Die Reaktion eines Anwohners darauf war, dass der Tipp vor einem Jahr wesentlich mehr Sinn gemacht hätte, nämlich vor Beginn der Straßensanierung.

Bislang hätten sich sieben Eigentümer gemeldet, deren Häuser in Mitleidenschaft gezogen seien. Neben den in der RP bereits genannten gehört Brigitte Kürvers-Will dazu. Sie besitzt ein Haus an der Waldstraße, in dem unter anderem eine Rechtsanwaltskanzlei untergebracht ist. Der Vorwurf, man würde nicht unbürokratisch und schnell helfen, trifft in ihrem Fall nicht zu. "Bei mir hatten die Arbeiten Schäden an der Einfahrt verursacht. Das Pflaster war abgesackt, zahlreiche Steine waren gebrochen." Nachdem Brigitte Kürvers-Will die Arbeiter sofort auf die ramponierte Auffahrt hingewiesen hatte, erhielt sie nur einige Tage später einen Anruf. Die Steine, die dort gelegen hätten, könne man nicht mehr beschaffen. "Mir wurde das Angebot gemacht, die Auffahrt mit demselben Material zu pflastern wie der Bürgersteig", sagt sie und war damit einverstanden. So wurde bei der Frau mit Rechtsanwaltskanzlei im Haus schnell und zu ihrer Zufriedenheit, gehandelt. Dennoch hat Brigitte Kürvers-Will vor, noch einmal genauer nach Schäden zu suchen. Vor allem, nachdem die Vorgartenmauern der Nachbarn jetzt teilweise instabil sind.

Die Stadt Kleve ist darum bemüht, die Schadensregulierung möglichst ohne Sachverständigen und Gutachten zu regeln, da die Expertise eines Fachmanns oft ein Vielfaches der Kosten verursachen würde.

Im Fall von Paula Lenders (78) wurde jedoch ein Gutachter beauftragt, der eine zehnseitige Schadensaufnahme verfasste. Mit 200 Euro soll die 78-Jährige den Schaden beheben.

(jan)
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