Verbrecher-Paar Aus Psychiatrie befreit und geflüchtet — lange Haftstrafe

Kleve · Für dreieinhalb Jahre muss eine 22-Jährige in Haft, weil sie einen Psychiatrie-Patienten in Kleve mit Schusswaffe nach einem Arztbesuch befreit hat. Der 28-Jährige muss für sechs Jahre in Haft.

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Er ist verurteilter Straftäter und Psychiatrie-Patient, sie seine Fluchthelferin: Am Freitag haben die Richter in Kleve das Urteil im Prozess gegen die beiden Angeklagten gesprochen. Die 22-jährige Frau hat nach Überzeugung der Richter im Mai den 28 Jahre alten Psychiatrie-Patienten nach einem Arztbesuch mit vorgehaltener Schusswaffe befreit. Bei der Flucht haben die beiden einen 75-Jährigen aus dessen Auto gezerrt und sind mit dem Wagen geflüchtet. Mehr als eine Woche später wurden sie getrennt voneinander gefasst.

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Der Frau wurde unter anderem Gefangenenbefreiung vorgeworfen. Beide sind wegen besonders schweren Raubs und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden.

Dass Selbstbefreiung nach deutschem Recht nicht strafbar ist, darauf hatte schon zuvor die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Strafverschärfend wirkten aber die Vorstrafen des Angeklagten. Der Anwalt des Mannes kündigte Revision an, er hatte den Überfall auf den Autofahrer nicht als Raub gewertet.

(met/ lnw)
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