Kreis Kleve Bande geht für Tankstellen-Einbrüche in Haft

Kreis Kleve · Im Juni 2013 war kaum noch eine Tankstelle im Kreis Kleve vor einer Bande von Einbrechern sicher. Ein 30-jähriger Italiener und und ein 26-jähriger Niederländer schlugen im Laufe dieses Monats die Türen von Tankstellen in Geldern, Kranenburg und Emmerich am Rhein und Uedem ein und erbeuteten Zigaretten.

Diese lieferten sie einem Hintermann in den Niederlanden ab und erhielten dafür Geld. Die Quittung erhielten die Täter gestern von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve: Wegen schweren Bandendiebstahls wurde der 30-Jährige zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten und der 26-Jährige zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Am 4. Juni 2013 warf einer der beiden Angeklagten mit einer Betonplatte eine Scheibe der BFT-Tankstelle in Geldern-Walbeck ein. Weil sie von einer Zeugin gesehen wurden, flüchteten die Täter ohne Beute. Nur einen Tag später kehrten sie an den Tatort zurück. Mit einem Gullideckel warf der 30-Jährige die inzwischen reparierte Scheibe ein. Der Einbruch gelang, das Duo erbeutete Zigaretten.

Am 11. Juni 2013 schlugen die Täter an der T+S-Tankstelle in Kranenburg zu. Nachdem der Italiener die Eingangstür mit einer Gehwegplatte eingeworfen hatte, warf er aus den Regalen erbeutete Zigaretten im Wert von 7500 Euro in das Bettlaken, das sein Komplize ihm ausgebreitet hatte. An der Aral-Tankstelle in Kranenburg kam am 20. Juni 2013 ein Rottweiler den Tätern in die Quere, als sie Zigaretten stehlen wollten. Einen Tag später drangen die beiden Angeklagten zum dritten Mal in die BFT-Tankstelle in Geldern ein und erbeuteten dort Zigaretten im Wert von 2000 Euro. Am 25. Juni gelang ihnen ein Einbruch in die Star-Tankstelle in Emmerich, bei dem sie Zigaretten im Wert von 8000 Euro erbeuteten. Am 26. Juni schlugen sie mit einer Gehwegplatte die Scheibe einer Aral-Tankstelle in Uedem ein und flüchteten mit Zigaretten im Wert von 3000 Euro.

Mit dem Urteil blieb die Kammer um Richter Jürgen Ruby etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Gericht rechnete den Angeklagten hoch an, dass sie ihre Auftraggeber verrieten. Ihnen wird jetzt ebenfalls der Prozess gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten können noch Revision einlegen.

(RP)
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