Bedburg-Hau/Düsseldorf Beuys-Prozess: Urteil am 29. September

Das Landgericht Düsseldorf befasste sich am heutigen Vormittag (8. September) in einer mündlichen Verhandlung mit einem Urheberrechtsstreit. Dabei stand die Frage, ob Fotografien von Beuys-Aktionen ausgestellt werden dürfen oder nicht, im Mittelpunkt. Die strittigen Parteien: die Stiftung Museum Schloss Moyland gegen die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst. Das Ergebnis: ernüchternd.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die geplante Ausstellung von insgesamt 19 bisher unveröffentlichten Fotos des Fotografen Manfred Tischer im Museum Schloss Moyland. Die Fotos zeigen unter anderem Joseph Beuys bei einer Aktion, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung "Die Drehscheibe" ausgestrahlt wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in der Ausstellung dieser 19 Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys. Sie hat deshalb beantragt, die streitgegenständliche Ausstellung durch das Gericht untersagen zu lassen.

"Rechtsauffassung nicht haltbar"

Aus Sicht der Stiftung Museum Schloss Moyland ist die von der VG Bild-Kunst vertretene Rechtsauffassung nicht haltbar. Es handelt sich nicht um eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts, sondern um kunsthistorisch wertvolles Dokumentationsmaterial, welches auch gegen den Willen der VG Bild-Kunst und der Beuys-Witwe Eva Beuys veröffentlicht und ausgestellt werden können muss, so steht es in der aktuellen Pressemitteilung des Museums Schloss Moyland. "Es ist eine Grundsatzentscheidung", sagt die künstlerische Dr. Bettina Paust im Gespräch mit unserer Redaktion.

Und die will sie ganz genau geklärt haben. Schließlich durfte das Museum Schloss Moyland im vergangenen Jahr Fotografien im Rahmen der Moyland-Ausstellung von Manfred Tischer nicht mehr ausstellen. Die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst hatte dies per einstweiliger Verfügung untersagt. Die Urheberrechte für die Bilder lägen nicht beim Museum, sondern bei der Witwe Eva Beuys, so die VG Bild-Kunst. Auf Grund eines Formfehlers bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung hob das OLG Düsseldorf dann allerdings die einstweilige Verfügung auf, sodass nunmehr im Hauptsacheverfahren entschieden werden muss.

Arbeit schwer gemacht

Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde am heutigen Vormittag die Sach- und Rechtslage erörtert. "Unser Rechtsanwalt, Simon Bergmann, hat ein langes, ausführliches, in der Sache bleibendes Plädoyer gesprochen", sagt Paust direkt nach der Verhandlung im Gespräch mit unserer Redaktion. Große Hoffnungen hat sie aber nicht. "Der Vorsitzende Richter hat anklingen lassen, dass das Gericht wohl dem Urteil der Unterlassungsklage folgen wird", so Paust. Sollte dies der Fall sein, wird die Stiftung Museum Schloss Moyland Berufung gegen das Urteil einlegen, um hiermit eine Entscheidung durch das OLG Düsseldorf oder letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen. "Das Urteil betrifft schließlich nicht nur uns, die ganze museale Arbeit wäre dadruch beeinträchtigt", sagt Paust. Erwartet wird die Rechtssprechung am 29. September.

Dass dem Museum Schloss Moyland die Arbeit in Sachen Beuys erschwert wird, weiß Paust mittlerweile nur zu Gute. Sie nennt zum Beispiel den Katalog zur aktuellen Beuys-Ausstellung "Energieplan" in Moyland. Dieser darf nur im Rahmen einer Schrankenregelung veröffentlicht und verkauft werden, im Buchhandel ist er nicht zu finden. Wiederum hat die VG Bild-Kunst das untersagt, wiederum im Auftrag der Witwe Eva Beuys. "Mit einer Eintrittskarte kann er aber bei uns auf der Homapage bestellt werden", so Paust und bleibt optimistisch. "Wir sind das Beuys-Zentrum am Niederrhein und lassen uns auch nicht unterkriegen."

Akutuelle Ausstellung und Beuys-Preis

Derzeit stellt das Museum Schloss Moyland mehr als 200, zum Teil noch unveröffentliche Zeichnungen von Joseph Beuys aus. Auch der geplante Joseph-Beuys-Preis für Forschung soll im nächsten Jahr zusammen mit der Volksbank Kleverland zum ersten Mal ausgelobt werden.

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