Kleve/Duisburg Bewährungsstrafe für Volksverhetzung

Kleve/Duisburg · Für eine Äußerung auf dem Internetportal Facebook ist ein 62-Jähriger aus Duissern am Freitag wegen Volksverhetzung zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro an eine Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge zahlen.

Der Frührentner hatte in der Gruppe "Du bist Kreis Klever, wenn..." geschrieben, dass fünf acht- bis zehnjährige Mädchen in Kleve entführt und sexuell missbraucht worden seien. In dem Eintrag hieß es, dass die Mädchen, bei denen es sich um Schülerinnen des Klever Konrad-Adenauer-Gymnasiums (KAG) gehandelt haben soll, von Flüchtlingen "brutal entführt und vergewaltigt" worden seien. Von den Vergewaltigungen will der Verfasser der Meldung von einem "Whistleblower aus der medizinischen OP-Abteilung" des Krankenhauses in Kleve erfahren haben. Angeblich seien über die Vorfälle auch Sanitäter, Politiker und die Polizei informiert. Allen warf der Verfasser "Stillschweigen" vor. Unter anderem die Klever Bürgermeisterin Sonja Northing stellte, nachdem sie vom dem Eintrag Kenntnis erhielt, Strafanzeige gegen Unbekannt.

Sechs Lehrer des KAGs sagten gestern als Zeuge vor dem Amtsgericht Duisburg aus. Der 62-Jährige hatte seine Vorwürfe im Prozess damit untermauert, dass die Leitung des Konrad-Adenauer-Gymnasiums, zu der Zeit, als in der schuleigenen Turnhalle Flüchtlinge untergebracht waren, einen Sicherheitsdienst eingestellt hatte. Außerdem habe die Schulleitung die Schüler in einem Schreiben aufgefordert, sich nicht freizügig zu kleiden. Die Lehrer betonten hingegen, dass es dabei nur um allgemeine Verhaltensregeln gegangen sei und kein Zusammenhang zu den Flüchtlingen bestanden habe. Außerdem sei ihnen nichts von etwaigen Entführungen oder Vergewaltigungen zu Ohren gekommen.

Somit blieb von den Äußerungen des Angeklagten nicht mehr viel übrig. Es bewahrheitete sich die Einschätzung, die damals bereits die Klever Kreispolizei hatte: "Es handelte sich um die gezielte Verbreitung eines falschen Gerüchtes. "

Während die Staatsanwaltschaft eine zehnmonatige Haftstrafe forderte, fiel das Strafmaß des Gerichts milder aus. Die Kammer hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er zumindest teilweise geständig und bislang nicht vorbestraft war.

(cat)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort