Kleve Bewaffneter Drogenhandel: Haftstrafe für Klever Tätowierer

Kleve · Ein 45 Jahre alter Klever wurde gestern wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie illegalen Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Im Rahmen eines Durchsuchungsbefehls hatte ein Sondereinsatzkommando den hauptberuflichen Tätowierer und ehemaligen "Hells Angel" Anfang Februar festgenommen und 50 Gramm Kokain, eine teilgeladene Handfeuerwaffe mit besonders durchschlagskräftigen Vollmantelpatronen sowie ein Messer in dessen Kleidung gefunden. Der Festgenommene hatte in den Verhören zunächst erklärt, es handele sich bei der weißen Substanz um Amphetamin für den Eigenbedarf, die Waffen trage er zum Schutz gegen einen ihm verfeindeten Kurden aus Kleve.

Vor Gericht schilderten seine Verteidiger jedoch gestern eine andere Version: Der Angeklagte habe die Drogen am Vorabend der Festnahme in seinem Tattoo-Studio gefunden und vorläufig mit nach Hause genommen, da er vermutete, ein vergesslicher, ihm unbekannter Kunde würde sich am nächsten Tag vielleicht bei ihm melden. Auch hegte er nach Aussage seiner Verteidiger die Befürchtung, Feinde könnten ihm das Kokain (Straßenwert rund 3000 Euro) womöglich mit bösen Absichten untergejubelt haben.

Die 2. Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Gerhard van Gemmeren kaufte der Verteidigung die neue Version nicht ab und wies auch die Forderung nach einer Bewährungsstrafe wegen Drogen- und Waffenbesitzes zurück. Im Urteil folgte van Gemmeren den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die sich bei ihrem Vorwurf des illegalen Handeltreibens unter anderem auf die Sicherstellung einer Feinwaage sowie kleiner Plastiktütchen im Tattoo-Studio berief. Dass der mehrfach vorbestrafte Angeklagte die in einem Tresor aufbewahrten Utensilien zum Wiegen und Verpacken von Piercings statt zum Drogenhandel benötigte, sei nicht glaubhaft.

Dass der 45-Jährige nach Entdeckung des SEK zu seiner Waffe im Hosenbund gegriffen habe, wie von einem Beamten geschildert, wertete das Gericht allerdings nicht als Bereitschaft zu einem Schusswechsel - wie auch Verteidiger Rüdiger Böhm, der zuvor betont hatte: "So bekloppt ist selbst mein Mandant nicht, dass er sich ein Feuergefecht mit mehreren stahlharten, durchtrainierten SEK-Beamten liefert."

(jehe)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort