Prozess in Kleve Bordellbande soll chinesische Frauen eingeschleust haben

Kleve · Gegen eine mutmaßliche Bordell-Bande hat am Donnerstag in Kleve ein aufwendiger Prozess begonnen. Vier 49, 34, 31 und 30 Jahre alte Frauen und ein 53 Jahre alter Mann aus China sind angeklagt, 36 Chinesinnen für ihre deutschen "China-Clubs" eingeschleust zu haben.

 Ein Angeklagter wird am in Handschellen in den Gerichtssaal des Landgerichtes Kleve geführt. Für ihre Clubs in Deutschland soll eine Bordellbande Prostituierte aus China eingeschleust haben.

Ein Angeklagter wird am in Handschellen in den Gerichtssaal des Landgerichtes Kleve geführt. Für ihre Clubs in Deutschland soll eine Bordellbande Prostituierte aus China eingeschleust haben.

Foto: dpa, mg axs

Etwa zwei Stunden brauchte Staatsanwalt Hendrik Timmer Donnerstag vor dem Klever Landgericht, um die 160 Seiten umfassende Anklage vorzulesen. Während er das tat, schienen eine 49-jährige und eine 34-jährige derzeit in Untersuchungshaft sitzende Chinesin mit den Tränen zu kämpfen. Ihnen beiden wird gemeinsam mit einem 49-jährigen Landsmann, der als Hauptbeschuldigter gilt, und zwei weiteren 30- und 31-jährigen Chinesinnen vorgeworfen, gewerbs- und bandenmäßig unerlaubt ausländische Frauen, die sie laut Anklage in ihren sogenannten "China-Clubs" als Prostituierte arbeiten ließen, im Zeitraum von Ende 2011 bis Oktober 2015 nach Deutschland eingeschleust zu haben. Obendrein wird ihnen die Vorenthaltung von Steuern sowie Sozialabgaben in Höhe von etwa zwei Millionen Euro zu Last gelegt. Der Fall hatte bereits vor einigen Monaten bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.

Eines dieser Bordelle betrieben die Angeklagten im Kranenburger Gewerbegebiet "Im Hammereisen", wo während einer Razzia eine der Frauen festgenommen wurde. Auf ihren Namen lief auch der Betrieb in Kranenburg. Die Ermittlungsbehörden hatten jedoch damals schon die Befürchtung, dass sie nur als Strohfrau eingesetzt wurde und der eigentliche Gewerbetreibende ein anderer sei. Auch in der Donnerstag durch Staatsanwalt Timmer vorgetragenen Anklageschrift kam dieser Aspekt zur Sprache.

Die Vorwürfe, mit denen der Klever Jurist den fünf Beschuldigten entgegentritt, beziehen sich jedoch nicht nur auf das Kranenburger Bordell. Sie belaufen sie auch auf deutschlandweit insgesamt 23 weitere Etablissements unter anderem in Essen, Karlsruhe, Heilbronn und Neuss, die ebenfalls von den Angeklagten betrieben worden sein sollen. Dabei seien allerdings immer andere Namen als Betreiber genannt worden, so Timmer.

Die vom Staatsanwalt geschilderten Abläufe tragen jedoch immer das gleiche Grundmuster. Über das Internet schalteten die Beschuldigten laut Timmer in China "Stellenangebote als Masseurinnen", bei denen sich im Verlauf der Anzeige aber bereits offenbart habe, dass es um Tätigkeiten einer Prostituierten gehe. Dabei hätten sie auch vermerkt, dass "eine Aufenthaltserlaubnis nicht verlangt" werde. "Dafür arbeiteten sie mit sogenannten Visa-Agenturen in China zusammen, die sie mit Unterlagen versorgt oder vermittelt hat", erläuterte Timmer. So seien zig Chinesinnen teilweise über weitere europäische Länder nach Deutschland gekommen, die dann in den Bordellen als Prostituierte gearbeitet hätten.

Der zweite zentrale Punkt der gewaltigen Anklageschrift beläuft sich auf das Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Steuerhinterziehung in zahlreichen Fällen. Mit vergleichbaren Fällen hatte Staatsanwalt Hendrik Timmer bereits mehrfach auf sich aufmerksam gemacht — das erste Mal 2013. In diesem Jahr wurden vom Klever Landgericht zwei Betreiber des Emmericher Bordells "Fun Garden" zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug verurteilt. Timmer hatte damals die Ermittlungen federführend geleitet und die Rotlichtszene damit in Aufregung versetzt.

Bundesweit hatte es zuvor schließlich noch keinen vergleichbaren Prozess oder gar vergleichbare Verurteilung gegeben. Im Frühjahr diesen Jahres klagte Timmer nach dem gleichen Prinzip das Kalkarer Bordell "Haus Manier" an, dessen Betreiber daraufhin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. In allen Fällen galt zu klären, ob die Prostituierten selbstständig tätig waren und damit eigenverantwortlich ihre Steuern und Sozialabgaben begleichen mussten, oder ob sie in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt waren und damit der Bordellbetreiber diese Abgaben leisten musste. Diese Frage muss die 9. große Strafkammer auch im gestern gestarteten Prozess klären.

Staatsanwalt Hendrik Timmer nannte in seiner Anklageschrift jedoch mehrere Punkte, die gegen eine Selbstständigkeit und für ein Angestelltenverhältnis der Prostituierten sprechen. So seien die "Preise von 60 Euro für 20 Minuten, 80 Euro für 30 Minuten und 130 Euro pro Stunde festvorgeschrieben" gewesen. Ebenso habe es einen Escort-Service, also "sexuelle Leistungen außer Haus", gegeben, welche die Bordelle organisiert hätten. Außerdem seien von den Prostituierten keine Mieten gezahlt worden. Sie mussten, so Timmer, aber 50 Prozent ihrer Verdienste abgeben. Der Prozess wird fortgesetzt. Insgesamt sind 104 Zeugen geladen.

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