Kreis Kleve CDU/FDP: Resolution zu Naturschutzgesetz beantragt

Kreis Kleve · CDU- und FDP-Fraktion im Kreistag beantragen zur heutigen Sitzung des Fachausschusses "Umwelt und Landschaftsplanung" eine Resolution zum neuen Landesnaturschutzgesetz. Die Landtagsabgeordneten des Kreises werden aufgefordert, die Interessen der Städte und Gemeinden gegenüber der Landesregierung zu vertreten und sich für ein neues Landesnaturschutzgesetz einzusetzen, das kooperative Lösungen fördert und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Den Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung lehnen CDU- und FDP-Fraktion ab.

Max von Elverfeldt, zum einen Kreistagsmitglied der CDU, zum anderen Vorsitzender des Grundbesitzerverbandes NRW, hatte sich im Namen seines Verbandes schon deutlich zum Thema geäußert. Das künftige Landesnaturschutzgesetz soll das geltende Landschaftsgesetz aufheben. Die Parteien befürchten neue bürokratische Hürden und geänderte Zuständigkeiten, die zu einem erheblichen Mehraufwand bei den Unteren Landschaftsbehörden führen, die Kompetenzen des Kreistags beschneiden, Genehmigungsverfahren verzögern und Mehrkosten verursachen werden. Vertragsnaturschutz, gemeint ist die kooperative Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz, sei statt ordnungsrechtlichem Dirigismus anzuwenden. Nur dann werde das ambitionierte Ziel des Landes, Artenverlust zu stoppen und biologische Vielfalt zu erhöhen, gelingen. Im Entwurf zur Resolution steht: "Der Kreis Kleve erwartet von der Landesregierung respektvolle Absprachen mit den Landeigentümern hinsichtlich der Flächennutzung. Dabei sind Eingriffe in bewirtschaftete Flächen zu vermeiden, damit die Akzeptanz der Eigentümer, der Bewirtschafter und der Bevölkerung für den Natur- und den Artenschutz nicht gefährdet wird."

Um die Landwirtschaft vor weiteren Verlusten von hochwertigen Ackerflächen zu schützen, sollten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Prinzip "Qualität vor Quantität" ausgerichtet werden. Dabei dürfe der Außenbereich nicht mit Restriktionen überzogen werden, die die kommunale Planungshoheit aushöhlen. "Flächenentwicklung muss auch im Freiraum unter Wahrung der Belange des Naturschutzes möglich bleiben, wenn ein Bedarf für neue Wohn- und Gewerbegebiete gegeben ist."

(nik)
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