Kleve/Emmerich Drogenschmuggler muss für vier Jahre und drei Monate in Haft

Kleve/Emmerich · Ein 23-jähriger Nigerianer, der vor dem Klever Landgericht wegen der Einfuhr und der Beihilfe zum Handeltreiben mit 560 Gramm Heroin und 261 Gramm Kokain angeklagt war, hat das Gericht in einer langen Ausführung kurz vor Verkündigung des Urteils um Vergebung gebeten. "Bitte Herr Richter, bitte haben Sie Gnade. Ich wusste nichts über den Inhalt. Hätte ich gewusst, dass ich Drogen transportiere, wäre es für mich besser gewesen, auf Italiens Straßen zu betteln", sagte der Beschuldigte und schaute oft verlegen auf den Boden. Doch der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby verurteilte den 23-jährigen aufgrund der Schwere des Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten.

Geschockt nahm der Nigerianer diese Strafe entgegen und überlegte noch im Gerichtssaal, gegen das Urteil Revision einzulegen. Die von der Staatsanwaltschaft bereits in der Anklageschrift dargelegten Beweise sprachen in dem Prozess allerdings eine eindeutige Sprache.

Am 3. Januar diesen Jahres war der 23-Jährige in einem ICE, der in Amsterdam gestartet war, von Polizeibeamten aufgegriffen worden. "Er war sehr nervös und benahm sich auffällig", schilderte eine 29-jährige Polizeibeamtin vor Gericht. Sie und ihr Kollege hätten daraufhin einen Drogenwischtest durchgeführt, der positiv war. Bei näheren Untersuchungen im Krankenhaus wurden im Körper des Nigerianers später 83 "Bodypacks" gefunden. Wie der Angeklagte in seiner Aussage zugab, hatte er die verpackten Drogen zuvor in Amsterdam geschluckt und sollte sie in die italienische Hauptstadt Rom bringen. Der Inhalt waren insgesamt 560 Gramm Heroin und 261 Gramm Kokain, wovon der Angeklagte nach eigenen Angaben aber nichts gewusst habe.

Allerdings sagte der Angeklagte, für die Arbeit als Kurier seien ihm 1000 Euro von einem Bekannten versprochen worden. Dies ließ Staatsanwalt und Richter zweifeln, dass der 23-Jährige nicht wusste, was er transportierte. Zwar nannte der Angeklagte einen Vor- oder Spitznamen des Bekannten, doch Ermittlungen der Behörden liefen diesbezüglich ins Leere.

Das Gericht hielt dem Beschuldigten jedoch zu Gute, dass er mit dem Tarnsport der Drogen in seinem Körper "den gefährlichsten Part", so der Richter, übernommen habe. Dies tue ein Dealer normalerweise nicht. Für eine mildere Verurteilung sei die Masse an Drogen, die das rund 130-Fache der geringen Menge darstellte, aber zu hoch.

(pets)
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