Volksbank Kleverland Präsentiert "Der Traum Vom Eigenen Heim" Fördermöglichkeiten geschickt nutzen

Kleve · Zuschüsse fürs Eigenheim können Häuslebauern viele Tausen Euro bringen. Dennis Falk von der Bausparkasse Schwäbisch-Hall erläutert, welche Fördermöglichkeiten sich Bauherren erschließen und wie sie sich kombinieren lassen.

Volksbank Kleverland Präsentiert "Der Traum Vom Eigenen Heim": Fördermöglichkeiten geschickt nutzen
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Kleverland Dennis Falk, Bezirksleiter der Bausparkasse Schwäbisch-Hall im Hause der Volksbank Kleverland, empfiehlt Bauherren, unterschiedliche Fördermöglichkeiten zu nutzen. "4 P" lautet das Modell, das er favorisiert. P steht dabei für Prämie. "Bauherren können sich vier mal ,Geschenke' vom Staat sichern: durch die Wohnungsbau-Prämie, die Riester-Zulage, die 9-Prozent-Arbeitnehmer-Sparzulage und die 20-Prozent-Arbeitnehmer-Sparzulage", sagt Falk.

Die unterschiedlichen Prämien im Detail, vorgestellt von Dennis Falk: Die Wohnungsbau-Prämie erhalten Menschen, die einen Bausparvertrag jährlich mit mindestens 50 Euro besparen. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und können auch Schüler oder Studenten ohne eigenes Einkommen sein. Außerdem müssen sie unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein, wobei das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigen darf. Bei Alleinstehenden sind das 25 600 Euro und bei Verheirateten 52 200 Euro Nettoeinkommen. "Übrigens: Viele kommen im Ruhestand wieder in den Genuss der Wohnungsbau-Prämie", betont Falk. Wer bei Abschluss des Bausparvertrags unter 25 Jahre ist, kann einmalig das mit der Wohnungsbau-Prämie geförderte Bausparguthaben nach Ablauf von sieben Jahren frei verwenden. Für Einzahlungen in einen Bausparvertrag von bis zu 1024 Euro können Verheiratete bis zu 90 Euro pro Jahr an Prämie erhalten.

Für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers gibt es vom Staat die Arbeitnehmer-Sparzulage — einmal für das Bausparen und einmal für das Sparen in Aktienfonds. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die in vielen Fällen der Arbeitgeber als Beitrag zur zur Vermögensfällen zusätzlich zum Gehalt zahlen. Je nach Branche macht das bis zu 40 Euro monatlich aus. Die Netto-Einkommensgrenzen betragen dabei bei Alleinstehenden 17 900 Euro und bei Verheirateten 35 800 Euro. Wenn verheiratete Arbeitnehmer bis zu 940 Euro an vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag einzahlen, beträgt die Prämie 86 Euro im Jahr. Vermögenswirksame Leistungen können auch fürs Sparen in Aktienfonds verwendet werden. Hier beträgt die Netto-Einkommensgrenze bei Alleinstehenden 20 000 Euro und bei Ehepaaren 40 000 Euro. Für die Einzahlung vom vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds von jährlich bis zu 800 Euro erhalten Ehepaare eine Prämie von bis zu 160 Euro.

Schließlich gibt es die Riester-Förderung. In ihren Genuss kommen unter anderem rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und auch Geringverdiener auf Basis von 450 Euro. Es gibt keine Einkommensgrenzen. Jeder — vom Gering- bis zum Besserverdiener — kann in die Altervorsorgeprodukte der Riester-Rente anlegen.

Die Wohnrente kann genutzt werden zum Erwerb (Neubau oder Kauf) von selbst genutztem Wohneigentum. "Riester-Zulagen unterstützen bei der Bildung von Eigenkapital, reduzieren die Spar und Darlehenszeit und somit auch die Gesamtkosten", erläutert Falk.

Ein Beispiel für Verheiratete mit zwei Kindern, die 2008 oder später geboren wurden: Sie erhalten eine Riester-Grundzulage von 308 Euro und eine -Kinderzulage von 600 Euro (bei einem beitragspflichtigen Vorjahreseinkommen von 50 000 Euro und jährlichen Einzahlungen von 2000 Euro). Rechnet man alle Fördermöglichkeiten aus Falks Beispiel zusammen, ergibt sich eine Jahresprämie von 1244 Euro.

(RP)
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