Neue Regelung in Kleve Fußgängerzone von 19 bis 11 Uhr für Radfahrer frei

Kleve · Die Klever Fußgängerzone ist versuchsweise für den Radverkehr einheitlich von 19 Uhr bis 11 Uhr freigegeben worden. So soll Schülern und Berufstätigen geholfen werden.

Die Fußgängerzone stellt im Radverkehrsnetz eine direkte und kurze Hauptverbindungsachse zwischen der Klever Unterstadt und Oberstadt dar. Durch die Freigabe haben Radfahrer die Möglichkeit, diese direkten Wege zu nutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit kommt diese neue Regelung zugute.

Das Radverkehrskonzept berücksichtigt die Belange der Fußgänger als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer; aus diesem Grund gilt die Freigabe nur für den Abend- und Nachtbereich. Durch das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" ist die Fußgängerzone ab sofort für den Radverkehr zugelassen.

Ein Jahr lang beobachtet die Stadt Kleve diesen Versuch. Auf Basis der Erfahrungen soll im Anschluss endgültig beschlossen werden, ob die Regelung für die Fußgängerzone so beibehalten wird.

(RP)
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