Kalkar/Kleve Gericht hält "Stalker" weiterhin für gefährlich

Kalkar/Kleve · Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, erhielt gestern ein 22-jähriger "Stalker". Er wurde wegen Bedrohung und einfacher Körperverletzung verurteilt.

Er hatte laut dem Urteil des Klever Landgerichts einer gleichaltrigen Kalkarin nach dem Kennenlernen übers Internet im Jahr 2014 massiv nachgestellt und sie bedroht. Am 13. Juli 2016 tauchte der zuvor in Norddeutschland lebende Mann mit einer Machete, einer Art Schwert, bewaffnet vor dem Wohnhaus der 22-Jährigen auf und wollte zu ihr. Ihre Mutter schützte sie und verletzte sich dabei. Die Tat reichte nach Ansicht des Gerichts allerdings nur für eine Verurteilung wegen Bedrohung und einer einfachen Körperverletzung.

Die erste große Strafkammer hielt allerdings zudem fest, dass es - wenn die Tochter mit einer Gaspistole den Mann nicht ins Gesicht getroffen hätte - der Angriff vermutlich sehr viel tragischer geendet wäre. Die Staatsanwaltschaft ging nicht nur deshalb auch von einer gefährlichen Körperverletzung aus und beantragte eine Haftstrafe von zwei Jahren - ebenfalls ohne Bewährung.

Die Mutter der 22-jährigen Kalkarin, die bei der Tat selbst zum Opfer wurde, verfolgte den Prozess als Nebenklägerin. "Für mich ist das wie eine Therapie", sagte sie gestern. Die Geschehnisse hätten die gesamte Familie erheblich belastet und würden sie auch bis heute immer noch einschränken. Das Schlimmste sei gewesen, dass sie bis zur Tat im Juli vergangenen Jahres kein Bild vom Angeklagten gehabt hätten. "Wir wussten nicht, wo er ist und ob er eine Bedrohung für uns darstellt", erläuterte die Mutter des Opfers in einem bewegenden Brief, den sie gestern vorlas. In diesem ließ sie die ganze Zeit der Bedrohung noch einmal Revue passieren: "Wir bekamen bis zu 30 Telefonanrufe täglich. Wir mussten beweisen, dass bei den vielen Päckchen, die auf dem Namen meiner Tochter bestellt wurden, ein Identitätsklau vorlag." Außerdem hatte der Angeklagte, wie das Gericht später ebenfalls darstellte, einen Aufruf zu einer Vergewaltigung der 22-Jährigen getätigt.

Von einem psychiatrischen Gutachter wurden bei dem Angeklagten zwei Persönlichkeitsstörungen diagnostiziert. Das Gericht ordnete deshalb die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. "Lassen Sie sich helfen", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby, der den 22-Jährigen immer noch als gefährlich einstufte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(pets)
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